Langsam beginne ich an mir zu zweifeln
Ich habe Beratungshilfe wegen fehlender Belege zurückgewiesen.
Anschließend wurden Belege nachgereicht. Nachdem jedoch immer noch ein Beleg gefehlt hat, ohne welchen die Voraussetzungen für Beratungshilfe nicht gegeben waren, habe ich die eingereichten Belege als Erinnerung gegen die Zurückweisung angesehen, nicht abgeholfen und an den Richter vorgelegt.
Dieser legt der ASt. nahe, die Erinnerung zurück zu nehmen.
Daraufhin wird der letzte fehlende Beleg eingereicht. Beratungshilfe könnte bewilligt werden.
Der Richter legt nun mir die Sache nun mit dem Vermerk (Notizzettel) vor, ich solle der Erinnerung bitte abhelfen und Beratungshilfe erteilen.
Muss er nun nicht selbst entscheiden?