NL-Verwaltung wurde auf Antrag eines Gläubigers eingerichtet.
Gläubiger hat Kostenvorschuss geleistet.
Habe nun Antrag des NL-Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung m.d.B. den Vorschuss an ihn als Vergütung auszukehren.
Der reine NL besteht quasi nur noch aus Grundbesitz.
Es gibt einen Erben (alle anderen wegen Überschuldung ausgeschlagen).
Fragen:
1) Gegen wen setze ich fest?
2) Kann ich den Vorschuss dem Verwalter geben (Formulierung?, da die Vergütung höher ist als der Vorschuss?!)
3) Inwieweit kommt der Antragsteller oder der Erbe als Vergütungsschuldner in Betracht?
4) Hört ihr den Erben und den Antragsteller zum Vergütungsantrag an?