Hallo an alle Insolvenzler,
eben kam eine Schuldnerin zu mir, auf deren P-Konto eine Pfändung liegt. Es wurde am 18.06.2014 das vereinfachte Inso-Verfahren eröffnet. Sie befindet sich bis 2021 in der WVP.
Der Pfüb wurde am 13.11.2014 erlassen. Auf diesem Konto gehen nunmehr Gelder aus einer privaten Krankenversicherung ein, die sie von der Bank nun nicht mehr ausgezahlt bekommt. Ging wohl vorher immer reibungslos.
Die Forderung des Gläubigers wurde nachträglich zur Tabelle angemeldet. Der Pfüb hätte schon damals gar nicht erlassen werden dürfen. Wie würdet ihr jetzt verfahren. Ist gem. § 89 Abs. 2 auch in der WVP für die Einstellung der ZV zuständig? Oder muss das Vollstreckungsgericht hier weiter tätig werden?
Kenne mich in Inso-Recht nicht wirklich aus.