Hallo zusammen,
die Eigentümerin in verstorben.
Ehemann beantragt Grundbuchberichtigung.
Erbvertrag mit dem Ehemann liegt vor.
§ 1: Gegenseitige Erbeinsetzung.
§ 3: Die Regelung wird unwirksam, bei Scheidung der Ehe oder wenn sich einer von uns von dem anderen Ehegatten in der Absicht trennt,
die eheliche Gemeinschaft aufzuheben und die Scheidung der Ehe durchzuführen und wenn der Erbfall während der Zeit des Getrennt-
lebens eintritt.
Oder reicht für das GBA auch eine eidesstattliche Versicherung des Ehemanns, dass sie nicht getrennt gelebt haben.
Erbschein oder nicht?
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da würde ich empfehlen, den für genau diese Eintragung zuständigen Rechtspfleger anzusprechen. Nur so bekommst du eine verwertbare Angabe. ( Wäre ja nicht das erste Mal, dass sich ein Rechtspfleger nicht der Meinung des Forums anschließt) Ich als Nachlassrechtspfleger weise auf die Kosten eines Erbscheines hin und empfehle den Erben erst einmal vorab mit dem Testament beim Grundbuchamt vorzusprechen, um eine Notwendigkeit des Erbscheins zu erörtern.
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Ich würde eine eidesstattliche Versicherung verlangen.
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Ich würde eine eidesstattliche Versicherung verlangen.
:daumenrauIch auch!
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Ich habe jetzt auch eine eidesstattliche Versicherung angefordert.
Danke. -
Ich habe jetzt auch eine eidesstattliche Versicherung angefordert.
Danke.Richtig und auch ausreichend.
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Ich würde natürlich auch noch die Nachlassakten beiziehen.
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