Eingetragener Eigentümer ist eine GbR bestehend aus 2 Gesellschaftern.
Das Grundstück soll verkauft werden. Beim Vertrag sind beide Gesellschafter anwesend.
In der Urkunde erklären sie, dass die GbR aufgehoben wurde und ihnen der Grundbesitz nunmehr zu gleichen Teilen zustehe.
Weiter wird gesagt, dass der GbR-Vertrag nicht vorliegt und "ggf." nachgereicht wird; und dass der Notar deshalb nicht prüfen kann, was im Falle der Auflösung der GbR laut Vertrag vereinbart ist.
Ich finde diesen Passus etwas merkwürdig. Wenn die GbR aufgelöst wurde, fällt doch das Grundstück deswegen nicht automatisch den Gesellschaftern zu gleichen Teilen an? Müssten diese nicht eine Auseinandersetzung betreiben?
Andererseits, muss mich das interessieren, wenn alle Gesellschafter beim Verkauf anwesend waren, und das Grundstück ja ohnehin verkauft wird?