Ich habe folgendes Problem. Gegen einen Zeugen wurde ein Ordnungsgeld i.H.v. 200,--EUR ersatzweise für je 50,--EUR ein Tag Ordnungshaft festgesetzt. Auf die Zahlungsaufforderung hin wurde das Ordnungsgeld nicht gezahlt. Ich habe dann den Gerichtsvollzieher zur Abnahme der eV beauftragt. Dies war erfolglos, der Zeuge ist nicht erschienen. Haftbefehl wurde erlassen. Dieser kam jetzt vom Gerichtsvollzieher zurück, da er nicht vollstreckt werden konnte. Trotz mehrerer Versuche konnte der Zeuge nicht angetroffen werden. Kann ich jetzt die Ordnungshaft vollstrecken? Der Gerichtsvollzieher gab in einem persönlichen Gespräch an, dass er den Zeugen kennen würde. Dort sei wohl nichts zu holen. Er habe auch bereits mehrfach die eV abgegeben.... Für Tipps wäre ich dankbar (finde das grundsätzlich leider übertrieben, da das betroffene Verfahren bereits auch ohne den Zeugen abgeschlossen wurde, aber der Richter auf die Vollstreckung besteht...).
Gruß,
hermine