Hallo liebe Kollegen!
Ich habe einmal gehört, dass es die Möglichkeit gibt, sich nach der Vollendung des Studiums zum Rechtspfleger zum Volljuristen weiterbilden zu können und dass einem dann sogar einige Semester des Jurastudiums durch die vorangegangene Ausbildung angerechnet würden, sprich man müsste kein komplettes Jurastudium absolvieren.
Stimmt das? Und wenn ja, kann mir vielleicht einer von euch Genaueres dazu erzählen?
Weil dann könnte man sich ja rein theoretisch nach Abschluss des Studiums vom Beamtendienst freistellen lassen (oder wie auch immer sich das nennen mag), um dann für einige Jahre weiter zum Volljuristen zu studieren. Dann könnte man ja beispielsweise wenn man das Staatsexamen nicht schafft oder einem die finanziellen Mittel im Studium ausgehen, seine Tätigkeit als Rechtspfleger einfach weiter fortführen, oder?
Wäre cool, wenn mir einer von euch helfen könnte!