Liebe Kollegen!
Sagt mal, fertigen eure Geschäftsstellen eigentlich immer beglaubigte Kopien der vorgelegten erforderlichen Original Personenstandsurkunden für die Akte?
Hier wird das nämlich in jeder Akte so gemacht.
Wie macht das eure Geschäftsstelle?
Ich habe gerade einen Erbscheinsantrag von einem anderen Amtsgericht -im Rahmen der Rechtshilfe- aufgenommen auf dem Tisch. Alle erforderlichen Urkunden liegen jedoch nur in einfacher Kopie bei. Diese Kopien sind mittels umgeknickter Ecke zusammengetackert und darüber befindet sich ein Stempel (Original lag vor) und eine unleserliche Unterschrift.
Ich gehe natürlich davon aus, dass die Original beim anderen AG vorlagen - bin allerdings über diese Vorgehensweise etwas überrascht.
Schönes Wochenende Döner