Entweder mein Problem ist zu speziell, oder ich verwende die falschen Suchbegriffe
In folgendem Fall komme ich nicht weiter:
Eheleute errichten eigenhändiges, gemeinschaftliches Testament, worin steht:
Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tode des Überlebenden soll unser ganzer beiderseitiger Nachlass unserer Tochter zufallen.
Der Ehemann verstirbt zuerst. Nach ihm wurde ein Erbschein erteilt, der seine Frau als Alleinerbin ausweist.
Die Ehefrau errichtet später ein weiteres handschriftliches Testament, worin steht:
Hiermit setze ich meine Tochter zu meiner Erbin ein. Nach dem Tod meiner Tochter sollen meine Enkel rechtmäßige Erben sein.
Meine Frage: Zwar ist die Tochter im Sinne des ersten Testaments weiterhin Erbin, aber eben 'nur' Vorerbin, befreit hin oder her. Ich habe die Tochter bei Gelegenheit dazu befragt, und ihr zufolge wollten weder Vater noch Mutter eine Vor- und Nacherbschaft regeln.
Vielleicht kommt es aber darauf gar nicht an, weil die Ehefrau schon aufgrund der Bindungswirkung gar nicht wirksam die Schlusserbeneinsetzung der Tochter in eine befreite Vorerbschaft umwandeln konnte? Oder befinde ich mich auf dem Holzweg?