Huhu,
ich hab hier eine/n RA, die/der die BerH Anträge selbst unterschreibt ohne dies kenntlich zu machen.
Ich mehreren Fällen war der/die RA/in gesetzliche/r Betreuer/in und hat dies einfach nicht angegeben und in einem aktuellen Fall ist er/sie nicht mal Betreuer/in.
Ich habe bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass es anzugeben ist, in was für einer Eigenschaft unterschrieben wird.
Da ich die Unterschrift nun bereits kenne ist es mir aufgefallen, ansonsten wäre ich ja einfach davon ausgegangen, dass der Rechtssuchende den Antrag selbst unterzeichnet hat.
Hat so etwas strafrechtliche Konsequenzen?
Klar ist, dass der RA kein eigenes Antragsrecht hat.
Liebe Grüße