hallo,
ich habe einen Rückforderungsbescheid in Höhe von ca. 3.000,-- EUR für aus der Staatskasse verauslagte Betreuervergütung erlasssen, da die Betreute nach Angaben der Betreuerin einen Vermögenserwerb von 10.000,-- EUR hatte. Die Betreuerin hat allerdings nicht den Betrag beglichen und auch kein Rechtsmittel gegen den Bescheid eingelegt, sondern die Sozialhilfe einstellen lassen, so dass das Vermögen für die Lebenshaltungskosten nunmehr aufgebraucht ist. Was tun ?
Ferner hatte die Betreuerin die Festsetzung ihrer Vergütung gegen das Vermögen beantragt gehabt. Sie hat den festgesetzen Betrag aber nicht dem Vermögen entnommen, sondern bittet nun, die Festsetzung auf Zahlung aus der Staatskasse abzuändern. Was tun ?