Guten Tag, ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen....
Der Fall ist wie folgt:
Ehemann - Ehefrau, 2 volljährige Kinder
Die Familie wohnt in der Schweiz, die Ehegatten sind deutsche Angehörige.
Der Ehemann verstirbt in der Schweiz mit letztem Wohnsitz in der Schweiz.
Es liegt vor, eine öffentliche schweizer Urkunde mit Ehe- und Erbvertrag.
Im Erbvertrag liegt gegenseitige Erbeinsetzung vor, Schlusserben die 2 Kinder.
Es ist Grundbesitz in meinem AG Bezirk vorhanden.
Die Ehefrau beantragt bei m hiesigen AG die Änderung des Grundbuchs. Dazu legt sie den vorstehend genannten Erbvertrag vor und eine Erbenbescheinigung mit Apostille, dass die gesetzlichen Erben die Ehefrau und die 2 Kinder sind.
Das hiesige GBA begehrt nun einen gegenständlich beschränkten Erbschein.
Die Ehefrau bittet nun um einen Termin zwecks Erbscheinsantrag.
Nehme ich da jetzt einen Alleinerbscheinsantrag aufgrund testamentarischer Erbfolge auf, mit dem Inhalt einen gegenständlich beschränkten Erbschein auf das Vermögen im Inland zu erteilen?
Welche Unterlagen muss die Ehefrau zum Termin mitbringen?
Was gibt es sonst noch zu beachten?
Danke für eure Antworten!
Döner