Ich habe folgenden Altfall übernommen:
Anfang 2016 wurde Nachlasspflegschaft angeordnet. Der Nachlasspfleger hat bis zum jetzigen Zeitpunkt kein Vermögensverzeichnis aufgestellt (er wurde hierzu nie aufgefordert),
über den genauen Bestand des Nachlasses weiß ich also nicht viel. Mitte 2017 teilte der Nachlasspfleger mit, dass der "Rest-Nachlass" wohl ca. 1.500 € beträgt.
Was genau er mit "Rest-Nachlass" meint, weiß ich nicht, da er auch nie Rechnung gelegt hatte.
In den Nachlass fallen zwei Grundstücke.
Grundstück 1: landwirtschaftliches Grundstück, lastenfrei
- Eigentümer: der Verstorbene (für ihn also die unbekannten Erben) und zwei weitere Personen in Erbengemeinschaft
- Das Grundstück ist verpachtet
Anfang März wurde dieses Grundstück an den Pächter verkauft. Der Kaufpreis wurde aufgrund eines durch den Pächter vorgelegten Kaufvertrages über ein vergleichbares Grundstück vereinbart.
Beantragt wird nun die betreuungsgerichtliche (er meint wohl nachlassgerichtliche) Genehmigung.
Da ich die Nachlasspflegschaft als Sicherungspflegschaft verstehe und mir sich die Notwendigkeit eines Verkaufs nicht erschließt, würde ich gerne mal eure Meinung wissen.
Wie handhabt ihr solche Fälle?
Klar ist natürlich, dass vor einer evtl. Genehmigung ein Verfahrenspfleger zu bestellen wäre. Über die Erteilung entscheiden, muss ich ja aber trotzdem selbst.
Momentan würde ich dazu tendieren, die Genehmigung nicht zu erteilen.Vorab würde ich den NLP wohl aber erstmal auffordern die versäumte Rechnungslegung nachzuholen. Vielleicht
ergibt sich hieraus ja die Notwendigkeit eines Verkaufs.