LG Neubrandenburg, Beschluss vom 5.12.2014, 2 T 232/14 Rpfleger 2015, 351 (Heft 6/2015)
Eine nach § 149 Abs. 2 ZVG angeordnete Räumung des zwangsverwalteten Grundstücks ist auch schon dann berechtigt, wenn der Schuldner dem Zwangsverwalter wiederholt Schwierigkeiten bereitet (hier: Zutrittsverweigerung, keine Herausgabe notwendiger Schlüssel) und dadurch der Ertrag des Grundstücks gefährdet wird.