Es ist die Eintragung einer Auflassungsvormerkung an einer durch VN neu zu bildenden Teilfläche mit 1.223 m² (Angabe im Kaufvertrag, keine "ca. Angabe") bewilligt und beantragt. Im mir vorliegenden VN, der zum Zeitpunkt der Beurkundung bereits ca. eine Woche erstellt war, ist die Fläche mit 1.224 m², also einem m² mehr angegeben.
Würdet Ihr die Vormerkung trotzdem eintragen? Wenn ja, würdet Ihr die Fläche aus dem Kaufvertrag oder aus dem VN verwenden und dies vielleicht mit dem Zusatz "ca." versehen?