Hallo Insolvenzler,
ich hab hier ein Problem zu dem ich mal eure Meinungen hören möchte.
Ich habe hier eine Forderungsanmeldung einer Bank aus Darlehen. Diese wurde als lfd. Nr. 1 in die Tabelle aufgenommen und für den Ausfall festgestellt.
Nun teilt die Bank ihren Ausfall mit und ergänzt ihre Anmeldung noch um mehrere 39er Forderungen. Hierzu hatte ich allerdings nicht aufgefordert. Die Masse reicht nicht mal für die Kosten.
Der Insolvenzverwalter hat nun die gesamte Forderung (also auch die bereits zu lfd. Nr. 1 angemeldete) zu lfd. Nr. 4 in die Tabelle aufgenommen und bestreitet in voller Höhe. Die Forderung zu lfd. Nr. 1 hat er nunmehr unter Berücksichtigung des Ausfalls festgestellt. Er will nun einen besonderen PT.
Irgendwie kräuseln sich mir aber die Fußnägel hoch, wenn ich eine Forderung zweimal prüfen soll, auch wenn der Verwalter sie bestreitet. Die Ausfallmitteilung der Bank kann doch keine neue Anmeldung darstellen, oder?
Ich habe den Insolvenzverwalter bereits aufgefordert, nur die neu angemeldeten Beträge in die Tabelle zu lfd. Nr. 4 aufzunehmen. Er weigert sich aber und schreibt, die Forderungsanmeldung zu lfd. Nr. 1 hätte sich erhöht, "sodass gemäß Insolvenzordnung der Gesamtbetrag neu anzumelden und der Teil der bereits nachträglich festgestellt wurde zu bestreiten war". Das ist mir so aber echt neu und ein paar Jährchen in der Insolvenz hab ich nun auch schon hinter mir.
Also, was tun?