Mahlzeit!
Ich habe hier einen BerH-Antrag von einem Paar vorliegen, welches aber nicht verheiratet ist. Beide sind Antragsteller. Sie hat Vermögen, BerH würde somit ausscheiden. Für ihn liegen die Voraussetzungen bzgl. Bedürftigkeit vor.
Es handelt sich um eine Mietrechtsangelegenheit (Rückerstattungsanspruch Kaution, Erstellung BKA, Abwehr von Forderungen nach Mietminderung). Beide AST stehen im Mietvertrag.
Weise ich nun komplett zurück, weil die Frau Vermögen hat und somit für die Anwaltskosten aufkommen kann oder funktioniert das nicht, weil sie nicht verheiratet sind? Muss ich dann für sie zurückweisen und für ihn bewilligen?
Bin gerade etwas confused...