Ich hab hier einen etwas undurchsichtigen Fall.
Es wurde eine Zwangsverwaltung gegen mehrere Eigenbesitzer zweier Grundbücher angeordnet. Eigentümerin ist überall die A GmbH.
Wegen zwei Grundstücken ist die Anordnung wegen der Eigenbesitzerin B GmbH und wegen des dritten Grundstücks wegen C (Privatperson) angeordnet worden.
Zwischen Eigenbesitzer B (Mieter) und C (Vermieter) ist ein Mietvertrag (angeblich) vor der Beschlagnahme geschlossen worden.
B muss an C ca. 800,00 EUR Miete zahlen. Da das Grundstück nicht voll nutzbar ist, ist im Mietvertrag geregelt, dass der Vermieter C an den Mieter B eine Entschädigungsleistung von monatlich 1.400,00 EUR zahlt.
Der Zwangsverwalter verweigert dieses Zahlung.
Zum heutigen Termin zur Aufstellung des TP kommt eine Anmeldung des Mieter B PVs (natürlich per Fax eine Minute vor Terminsbeginn), welcher die nicht gezahlten Entschädigungsleistungen anmeldet. ER meldet sie aus § 10 Abs. 1 Nr. 4 ZVG an.
Ich bin jetzt etwas verwirrt, denn für mich fallen sie nicht darunter.
Worunter packe ich das und muss ich es im TP berücksichtigen? Die Zahlungen, wenn nicht sogar die Grundlage, sind streitig. Ein Urteil oder ähnliches liegt nicht vor, ob Prozesse geführt werden entzieht sich meiner Kenntnis.
Help!!!