Hallo liebe Rechtspflegerkollegen und /-kolleginnen oder sonstige Interessierte
Ich hab da mal wieder eine Vereinssache auf dem Tisch, die etwas haarig ist und der gute Sauter/Schweyer/Waldner und auch Beck-Online können mir da nicht richtig weiter helfen...
Also es geht um eine Satzungsänderung. Angemeldet ist die Änderung der Satzung (leider ohne Angabe der geänderten Paragraphen, das werde ich ohnehin noch beanstanden müssen). Bei Satzungsänderungen verlangen wir bei uns grundsätzlich immer einen Nachweis über die ordnungsgemäße Einberufung der Mitgliederversammlung um dies auch zu prüfen. In meinem Fall, ist jetzt kein Nachweis dabei, sodass ich normalerweise einfach nach einer Kopie der Einladungsschreiben fragen würde.
Soweit, so normal.
Jetzt gibt es aber ein sehr aufmerksames Mitglied, das der Meinung ist, das nicht ordnungsgemäß eingeladen wurde; das hat mir der Herr auch schriftlich mitgeteilt und mir eine Kopie der Einladung geschickt. Nach der Satzung ist schriftlich binnen 3 Wochen einzuladen unter Angabe der TOPs. Die Frist ist gewahrt worden und die Einladungen sind auch schriftlich an die Mitglieder raus gegangen. Jedoch steht in der Einladung: "TOP 11 b) Satzungsänderung wegen neuer Mustersatzung des Hauptvereins", dann wird auf weiter unten in der Einladung verwiesen, wo es heißt: "Der Entwurf der Satzungsänderung kann auf unserer Homepage bzw. nach Terminvereinbarung .... eingesehen werden." Und auf der Homepage heißt es auch "Satzungsentwurf auf Grundlage der neuen, zwingend vorgeschriebenen Mustersatzung des Hauptvereins".
Mein besonders aufmerksames Vereinsmitglied schreibt mir jetzt, dass überhaupt nicht alle Änderungen auf der Grundlage der Mustersatzung des Hauptvereins beruhen, sondern nur ein paar. Laut dem Protokoll der Mitgliederversammlung hat er diese - aus seiner Sicht - unzureichende Form der Einberufung auch in der Versammlung gerügt und beantragt den Antrag auf Satzungsänderung zurückzunehmen. Die Mitgliederversammlung hat jedoch dagegen gestimmt, sodass über die Satzungsänderung abgestimmt und diese angenommen wurde. (Allerdings waren nur 52 Leute da, obwohl der Verein nach Aussage von diesem Mitglied knapp 1000 Mitglieder hat.)
Daher meine Frage:
Ist es maßgeblich ob in der Einladung steht, dass die Satzungsänderung zwingend wäre? Oder hat das Registergericht nur die formelle Richtigkeit der Einladung zu prüfen?
Hatte jemand schon mal sowas oder hat jemand eine Idee, wie ich das am besten handhabe?
Wenn ich der Meinung wäre, dass das Mitglied Recht hat, dann wäre die Konsequenz, dass der Beschluss über die Satzungsänderung nicht ordnungsgemäß zustande kam und nichtig ist, oder? Dann müssten die halte eine neue Versammlung einberufen zu der sie dann korrekt einladen.
Würde mich über Tipps, Anregungen oder Meinungen dazu sehr freuen