Bisher wurde lediglich gesagt, dass es weder eine Amtspflichtverletzung noch eine Rechtsbeugung darstellt, wenn man eine Schlussrechnung vom Rechtsnachfolger des Betreuers anfordert - Punkt.
Es ist offensichtlich und selbstverständlich, dass hierbei, wie aber auch bereits gesagt, Theorie und Praxis zum Teil weit auseinander liegen und man manche Dinge durchaus auch pragmatisch lösen kann und muss!
Auch wenn es m.E. gute Gründe gegen die Kommentarmeinungen gibt , kann ich mich hier nur wieder anschließen.
Sehr sympathisches Posting.:daumenrau