Hallo,
ich stehe etwas auf dem Schlauch. Ich war letztens auf einem Seminar für Zwangsvollstreckungsrecht. Dort wurde u.A. über das P-Konto und der Bescheingiung nach 850k Abs. 5 S. 2 ZPO geredet.
Uner Anderem wurde uns gesagt, dass im Falle einer Nachzahlung von z.B. Hatz IV-Leistungen für mehere Leistungsmonate der Leistungsbeschied des Jobcenters eine Bescheinigung im Sinne des Abs. 5 S. 2 sei und die Bank den Sockelbetrag bei Vorlage des Leistungsbescheid durch den Schuldner bei Verechnung der Einzelbeträge auf die entsprechenden Leistungsmonate und deren Einnahmen entsprechend freigeben muss.
Ich ließ mich zunächst davon überzeugen und habe den Banken mit denen ich regelmäßig zu tun habe darüber ein Schreiben zukommen lassen.
Nun erhielt ich eine Antwort, die mich an dieser Vorgehensweise zweifeln lässt. Eine Erhöhung des Freibetrages aufgrund einer Bescheinigung ist nur dann möglich, wenn ein Fall des Abs. 2 vorliegt. Die Nachzahlung ist kein Fall des Abs. 2...
Da hat die Bank wohl eindeutig Recht. Aber kann man nicht schon aus Abs. 1 S. 1 die Leistungspflicht der Bank ableiten?
Und die Bank muss den Nachzahlungsbetrag so sehen als sei er pünktlich gezahlt worden ?
Im Falle der Monatsanfangsproblematik wird ja auch das Guthaben dem Monat zugerechnet für den er gezahlt wurde, kann man das nicht auch rückwirkend für vergangene Monate anwenden?
Oder hat man im Fall einer Nachzahlung tatsächlich nur die Möglichkeit dies per Beschluss freizugeben?
Oder ist es einfach vom Gesetzgeber mal wieder übersehen worden, dass es diese Problematik (wie die Monatsanfangsproblematik) gibt?
Der Gesetzgeber wollte ja mit dem P-Konto erreichen, dass die Vollstreckunsggerichte weitestegehend entlastet werden und die Erhöhung des Sockelbetrages in die Hände der Kreditinsitute gelegt, um eben eine Kontenblockade nicht entstehen zu lassen. Das Freigeabeverfahren dauert mind. 4 Wochen, die Freigabe durch die Bank wahrscheinlich weniger als 30 Minuten. Ist ja schon ein deutlicher Unterschied und für den Schuldner, der auf die Nachzahlung dringend angewiesen ist, ein wesentlich schnellerer Weg zu seinem Geld zu kommen.
Mich würde mal eure Meinung dazu interessieren. Ich bin ja noch sehr unerfahrenin Zwangsvollsrteckunsgssachen.
Lieben Dank schon mal