Hallo,
EÖ: 11.07.2017
Vorliegend habe ich den ST abgehalten. Nunmehr hat die Insolvenzverwalterin die Durchführung der Schlussverteilung (100 %) angezeigt.
Vergütung der IV und GK sind beglichen. Der Antrag auf vorz. Erteilung der RSB gem. § 300 Abs. 1 Nr. 1 InsO liegt vor.
Kann ich das Verfahren nun einfach aufheben und zugleich RSB erteilen gem. § 300 InsO Abs. 1 Nr. 1 (ohne analog, oder?), ohne Treuhänderbestellung etc.
Dazu, dass die Abtretungsfrist und die Beschränkung der Rechte der Gläubiger enden, muss ich dann ja auch nichts sagen?
Lieben Gruß!