Guten Morgen
Ich haben der Suchfunktion leider nichts finden können.
Ich habe folgendes Problem:
Vereinfachtes Unterhaltsfestsetzungsverfahren, nur Rückstände, 2 Monate à 143 € und 5 Monate à 118 € (Übergang gem. 33 SGB II). Jetzt erhebt der Antragsgegner die Einwendung der mangelnden Leistungsfähigkeit und sagt, er könne monatlich 100 € zahlen.
Und da kommt mein Knoten. Würde ich dann ganz normal dem ASt mitteilen, dass Einwendungen erhoben wurden und, soweit der AG sich zur Leistung verpflichtet hat, die Festsetzung erfolgt (für den Rest das streitige Verfahren) und muss dann den Rückstand mit 100 € für jeden Monat ansetzen und neu berechnen? Oder sehe ich das als "Ratenzahlungsangebot" auf den Rückstand, welches der AG ja dem ASt anbieten müsste?
Finde da leider gar nichts zu, vll. liegt die Lösung auch auf der Hand... ich stehe nur voll auf dem Schlauch.
Vielen Dank schon mal!