Moin zusammen,
ich habe folgenden SV:
Hinterlegung für die unbekannten Erben des Herrn L.
Nach der Annahme der HL habe ich das zuständige NL-Gericht in Kenntnis gesetzt.
Dieses hat jetzt durch Beschluss gem. § 1964 Abs. 1 BGB das Fiskuserbrecht (Land Niedersachsen) festgestellt.
Unter Bezugnahme auf diesen Beschluss begehrt nunmehr das Nds. Landesamt für Bau und Liegenschaften, Oldenburg die Herausgabe des hinterlegten Geldes.
Meine Frage: Ist der o.g. Feststellungsbeschluss ausreichend, oder kann bzw. muss ich sogar einen Erbschein verlangen?
Für eine Eigentumsumschreibung im GB ist nämlich der Feststellungsbeschluss nicht ausreichend. Hier muss der Erbnachweis durch Erbschein geführt werden.
Kann mir hier jemand mit Rechtsprechung oder Kommentierung weiterhelfen.
Ich konnte leider nichts finden.
Vielen Dank für Eure Mühen!