Testamentarischer Erbe des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers X ist sein Sohn Y. Die Lebensgefährtin des X ist als Ersatzerbin im Testament vermerkt.
Die Lebensgefährtin des X beantragt nun, das Grundbuch aufgrund Erbfolge zu berichtigen und Y als Alleineigentümer sowie sie als Nacherbin im Grundbuch einzutragen. Eine Vollmacht o.ä. wird nicht vorgelegt.
In einem Telefonat mit der Lebensgefährtin hat mir diese mitgeteilt, dass Y sich in den USA aufhält und jegliche Kooperation ablehnt, somit auch keinen eigenen Antrag stellen bzw. keine Vollmacht erteilen wird. Ich habe ihr erklärt, dass sie nicht antragsberechtigt ist und es sich vorliegend nicht um eine Nacherbschaft handelt, eine Ersatzerbschaft nicht im Grundbuch eingetragen werden kann und ich den Antrag aus den genannten Gründen zurückweisen muss. Sie möchte den Antrag aber nicht zurücknehmen.
Kann ich den Antrag gleich zurückweisen oder muss ich die Lebensgefährtin vorher nochmals förmlich anhören (eine formlose Anhörung ist in dem genannten Telefonat ja schon erfolgt)?