Hallo!
Habe hier einen Fall der mir etwas Kopfweh bereitet:
Kl. stellt Antrag nach § 104 ZPO
Der KFB wird auch erlassen,kann aber nicht zugestellt werden. Neue Adresse liegt nicht vor.
Nach 2 Monaten steht dann fest, dass über das Vermögen der Bekl. die Insolvenz eröffnet wurde, und zwar taggleich mit dem Eröffnung der Insolvenz.
Ich habe dann zunächst den KFB so wie er war an den IV zustellen lassen, da der Erlass, meine Unterschrift, vor der Uhrzeit der Insolvenz war und ich davon ausging, dass § 240 ZPO dem nicht entgegensteht. Problem: Wir haben ja noch ne Vollstr. Ausf. in der Akte.
Mein Gedanke war entweder: a) Rubrumsberichtigung nach Anhörung wegen offensichtlicher Unrichtigket, Bekl.in IV, dann rausschicken. Dagegen spricht, dass der KFB a sich ja nicht unrichtig war, sondern lediglich z Zt der ZU. oder b) VA so erteilen, warten ob der Kl. iwann § 727 ZPO beantragt. Klar ist, dass der KFB als solcher ins Leere geht, da daraus nicht vollstreckt werden darf.. Hab ich mich beim 240 ZPO geirrt? Ich würd die Akte gern sauber kriegen.
Danke für die Hilfe!