Guten Morgen,
was meint ihr zu folgendem Szenario.
LRA beantragt Unterhaltsfestsetzung im vereinfachten Verfahren.
Antragsgegner erhebt Einwendungen und gibt einen Betrag an den er monatlich zahlen kann. Dieser liegt natürlich unter dem beantragten Betrag und unter dem Mindestunterhalt.
LRA beantragt keine Teilfestsetzung sondern möchte eine Abänderung des Antrags auf den Mindestunterhalt und noch einen geringen Betrag an Unterhaltsrückständen.
Ich bin irgendwie im Zwiespalt, ob nach den Einwendungen noch eine Abänderung des Antrags möglich ist.
Vorallem mit dem Hintergrund, dass der Antragsgegner bereits im Vorfeld mitgeteilt hat unter dem Mindestunterhalt zahlungsfähig / zahlungswillig zu sein.
Auf der anderen Seite ist eine Abänderung des Antrags ja eigentlich immer möglich.
Was meint ihr ?