Am hiesigen Gericht soll so ein Fall noch nie vorgekommen sein, deshalb würden mich eure Meinungen interessieren.
Folgender Fall:
geschiedener Landwirt verstirbt ohne letztwillige Verfügung; 2 erwachsene Kinder aus seiner Ehe und ein minderjähriges Kind aus der bis zuletzt bestehenden Lebensgemeinschaft
Folge: gesetzliche Erbfolge, alle Kinder zu je 1/3
Zusammensetzung Nachlass:
- Konten mit Guthaben in niedriger fünfstelliger Höhe
- landwirtschaftliche Flächen, insgesamt über 1 Mio. m²
- landwirtschaftliche Geräte/Maschinen im Wert von ca. 500.000 € laut Bilanz
- bestehende Kredite, aufgenommen für den Kauf von Grundstücken und Maschinen
Ein Verfahren nach § 1640 BGB konnte (bis vor kurzem) nicht eingeleitet werden, da vom auswärtigen Standesamtes keine Sterbefallsmitteilung einging. Vom zuständigen Nachlassgericht kam auch keine Information hinsichtlich des minderjährigen Kindes.
Weiterführung des Landwirtschaftsbetriebes soll im Nebenerwerb erfolgen, jedoch nicht in Erbengemeinschaft, sondern als GbR. Laut vorliegendem Schreiben des zuständigen Amtes wird für Erbengemeinschaften keine Agrar-Förderung mehr gewährt, da diese auf baldige Auseinandersetzung gerichtet seien. Eine GbR sei hingegen auf den dauerhaften oder zumindest längeren Bestand angelegt.
Wegen der bald ablaufenden Frist für die Beantragung der Förderung wurde durch die Erben (Kind vertreten durch die Mutter) kurzerhand eine GbR für den Betrieb des landwirtschaftlichen Betriebes gegründet.
Einen Vertretungsausschluss der Mutter kann ich nicht erkennen oder liege ich da falsch?
Eine der erwachsenen Töchter habe eine berufliche Ausbildung bzw. einen Studienabschluss in der Landwirtschaftsbranche und soll die Geschäftsführerin der GbR sein. Die Grundstücke werden von der GbR genutzt, bleiben jedoch im Eigentum der Erbengemeinschaft. Die landwirtschaftlichen Maschinen/Geräte wurden wohl in das Eigentum der GbR "übergeleitet".
Die Geschäftsführerin soll für die Abstimmung in Gesellschafterversammlungen drei Stimmen erhalten, die weitere erwachsene Tochter und das minderjährige Kind lediglich eine. (Also kann die Geschäftsführerin in den Versammlungen beschließen, was sie möchte?) Beteiligung am Gewinn und Verlust für alle Gesellschafter zu gleichen Teilen.
Was haltet ihr von dieser GbR-Gründung? Was würdet ihr euch für Unterlagen im Genehmigungsverfahren vorlegen lassen? Wie seht ihr die Genehmigungsfähigkeit? Was hätte es für Auswirkungen auf die GbR bei Nichtgenehmigung?