Ich wollte mal fragen, ob jemand aus familien- bzw. betreuungsgerichtlicher Sicht etwas zum Thema "Auszahlungsanweisung in einer Belastungsvollmacht" beisteuern kann.
Konkret interessiert mich, warum die üblichen Vordrucke der Notare hierzu immer vorsehen, daß die Abtretung des Darlehensanspruches an den Verkäufer bzw. die Anweisung, bis zum Kaufpreis nur an den Verkäufer zu zahlen, immer vom ERWERBER der Bank anzuzeigen ist.
Wo bleibt da der Schutz für den Verkäufer?