Hallo zusammen,
ich habe eine Grundschuldbestellung auf dem Tisch.
Im BV sind unter BV-Nr. 3 das Flurstück A und B gebucht.
Die Grundschuld soll auf A und B lasten.
Nach § 7 Abs. 1 GBO müssten doch jetzt die Flurstücke A und B jeweils unter einer eigenen BV gebucht werden, um dann belastet werden zu können.
Zwischenverfügung an Notar oder Teilung von Amts wegen??