Hallo alle zusammen,
das Forum habe ich schon durchsucht, leider aber nichts gefunden...
Eine Hong Kong Limited will eine GmbH gründen und zwar über eine Bevollmächtigte, die auch GF werden soll.
Nach meinen Recherchen müsste eigentlich das Common Law anwendbar sein, da Hong Kong bis 1997 noch Teil von UK gewesen ist und meines Wissens sich bis jetzt an den gesellschaftsrechtlichen Regelungen nichts geändert hat. Dennoch tappe ich im Dunkeln und finde auch bei beck-online, DNotI oder den weiten des Internets nichts...
Ich tendiere dazu, dass die Gründer eine Legal Opinion einholen sollten vor der Gründung und zwar über die
- Gründung und Existenz der Limited,
- die Zusammenstellung des Vorstandes sowie die Bestellung des Directors und
- dass der Vorstand bzw. der Director Vollmachten erteilen kann, die von § 181 BGB befreien.
Die Gründer werden nicht begeistert sein, aber m. E. der einzig gangbare Weg oder übersehe ich etwas?
Vielen Dank schonmal für die Antworten :-)!