Der Insolvenzverwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des X teilt mit, dass gegen X ein PfüB erlassen wurde und beantragt die Aussetzung der Vollziehung des PfüB bis zur Aussetzung des Insolvenzverfahrens.
Der PfüB wurde fünf Jahre vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlassen. Es ist demnach kein Fall der Rückschlagsperre. Eventuell werden aus dem PfüB-Verfahren immer noch pfändbare Bezüge abgeführt, so dass eine Entscheidung wie vorgenannte erforderlich ist.
Dass die Entscheidung wie beantragt möglich ist, habe ich schon herausgefunden.
Wie formuliert Ihr einen Beschluss dieser Art? Wie erhalten die Gläubiger aus dem PfüB-Verfahren Kenntnis von der Aufhebung des Insolvenzverfahrens?
Vielen Dank für Eure Hilfe.