Schuldner S, IK-Verfahren, hat sieben Jahre vor Verfahrenseröffnung sein Hausgrundstück für 100.000,- € an Käufer K verkauft. Alles richtig notariell beurkundet.
Da K zu der Zeit keine Möglichkeit hatte, den Kaufpreis zu finanzieren, wurde in dem Notarsvertrag vereinbart, dass der Kaufpreis erst sieben Jahre später fällig sein sollte. Bis dahin wohnte K bereits in dem Haus und zahlte monatlich 400 € Nutzungsentschädigung an S. Auch wurde er dort verpflichtet, sämtliche Grundstückskosten zu übernehmen (Grundsteuer, Wasser, Abfall, Energie etc.)
So lief das ohne Probleme, dann kam die Verfahrenseröffnung, kurz vor Ablauf der sieben Jahre. Auf den Kaufpreis ist noch nichts bezahlt worden.
Der IV stellt jetzt fest, dass sich der Grundstückswert im Laufe der sieben Jahre gesteigert hat (Anstieg der Immobilienpreise), so dass heute locker 180.000,- EUR auf dem freien Markt erzielbar wären. Also möchte er den Nichteintritt erklären, um anschließend einen neuen Käufer zu finden.
Nun die Frage: Kann er den Nichteintritt auch selektiv erklären, so dass die Zahlungspflicht bzgl. der Grundstückskosten weiter bei K verbleibt? Der wohnt nämlich weiterhin in dem Haus. Oder folgt die Zahlungspflicht automatisch aus der Tatsache, dass K das Haus bewohnt? Für eine Nutzungsentschädigung sicherlich, aber auch für die Kosten?
Grüße