Ich hänge mich mal dran:
Ich habe zwei Erbengemeinschaften. Für die Miterbin S (welche an beiden Erbengemeinschaften beteiligt ist) ist befristete Testamentvollstreckung (bis 2034) angeordnet.
Nun setzen sich die Erbengemeinschaften auseinander und Miterbin S wird die ETW überlassen.
Ich bin mir nicht sicher, was mit dem Testamentsvollstreckervermerk in Abteilung 2 passiert. Eine Erklärung hierzu ist in der notariellen Urkunde nicht enthalten.
Bleibt der Testamentsvollstreckervermerk bestehen?