Grundsätzliches zum vereinfachten Unterhaltsverfahren

  • Ich möchte gerne den Vordruck für den Festsetzungsbeschluss mit veränderlichen Kindergeldbeträgen als bearbeitbares Word-Dokument haben. Bisher habe ich nur das PDF-Format. Hat jemand eine Ahnung, wie ich das hinkriege? Oder kann es mir vielleicht jemand zur Verfügung stellen?


    Nö, ich habe auch nur die pdf-Varianten und finde es ziemlich ärgerlich, dass ich die nicht ausgefüllt abspeichern kann :mad:

  • :2sorry: hab mal in meinen Familiensachen auf'm Rechner geguckt, ist leider kein Worddokument dabei . . . aber wir haben ja in Bayern auch den dafür wirklich tollen FAM-TEXT . . . (dennoch sammle ich hilfreiche Vorlagen parallel zu den Justizprogrammen, aber in dem Fall :( leider nix da) ;)

  • ich kann damit auch nicht dienen, und ehrlich gesagt ist es mir auch egal ob pdf oder word oder was, denn das Ausfüllen des Beschlußformulares überlasse ich der Geschäftsstelle, ich fülle die Urschrift fix per Hand aus und fertig. Wenn ich die Reinschriften auch noch selbst erledigen sollte, würde ich nie fertig werden. Ist nicht mein Job :teufel:

  • Wenn Du aber die PDF-Dateien für den Beschluss nutzen würdest, bräuchtest Du auch nur die Urschrift des Beschlusses ausfüllen und der Rest (Ausfertigungen für Ast. und Ag.) werden automatisch mit ausgefüllt.
    Ich finde das sehr praktisch und nutze das daher auch.

    Dass man nicht abspeichern kann ist daher auch egal, wenn man die mit erstellten Ausfertigungen gleich mit ausdruckt und in die Akte legt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Ich möchte gerne den Vordruck für den Festsetzungsbeschluss mit veränderlichen Kindergeldbeträgen als bearbeitbares Word-Dokument haben. Bisher habe ich nur das PDF-Format. Hat jemand eine Ahnung, wie ich das hinkriege? Oder kann es mir vielleicht jemand zur Verfügung stellen?



    Die Urschriften der Beschlüsse fülle ich auch handschriftlich aus. Wenn ich begründen muss, schreibe ich den Text am PC und drucke ihn auf den Vordruck.

    Wir haben hier die Möglichkeit (bei einigen Kopierern) Dokumente als Textdatei einscannen zu lassen. Das heißt, Du druckst die PDF-Datei aus, lässt sie Dir als Textdatei einscannen und kannst die Datei dann unter Word bearbeiten und speichern. Das habe ich mit den Hinweisen für den Antragsgegner gemacht, die mit den UVG-Anträgen zugestellt werden.

    Nach einer Fortbildung habe ich von einem Kollegen einige Beschlüsse und Masken bekommen, die könnte ich Dir bei Bedarf per Email schicken, Text hierhin kopieren hat zweimal nur unvollständig funktioniert.



  • Nach einer Fortbildung habe ich von einem Kollegen einige Beschlüsse und Masken bekommen, die könnte ich Dir bei Bedarf per Email schicken, Text hierhin kopieren hat zweimal nur unvollständig funktioniert.



    .... dank einer netten Kollegin habe ich zumindest einen Unterhaltsfestsetzer als Word-Dokument. Ob er was taugt weiß ich nicht, denn ich arbeite nur mit den PDF-Dateien bzw. dem Unterhaltsfestsetzer, den wir in Eureka haben.

    Wer Interesse hat, bitte PN, dann schick ich das word-doc gerne vorbei.

  • Mir wurden schon als per PN die Word-Versionen angeboten, ich bin daher "versorgt"
    Wir wollen hier im Kollegenkreis und zusammen mit den Geschäftsstellen mal diskutieren, was letztlich praktischer und effektiver ist, word oder pdf.

    Komplizierte Probleme heißen komplizierte Probleme, weil es keine einfachen Lösungen für sie gibt, sonst hießen sie einfache Probleme.

    - Frank Nägele, KStA v. 25.3.17 -

  • Wenn Du aber die PDF-Dateien für den Beschluss nutzen würdest, bräuchtest Du auch nur die Urschrift des Beschlusses ausfüllen und der Rest (Ausfertigungen für Ast. und Ag.) werden automatisch mit ausgefüllt.
    Ich finde das sehr praktisch und nutze das daher auch.

    Dass man nicht abspeichern kann ist daher auch egal, wenn man die mit erstellten Ausfertigungen gleich mit ausdruckt und in die Akte legt.



    :zustimm:
    Ich mach das auch so, zumal ich mit dem PC viel schneller bin, als mit der Hand. Von der Lesbarkeit mal ganz abgesehen.

  • Wenn Du aber die PDF-Dateien für den Beschluss nutzen würdest, bräuchtest Du auch nur die Urschrift des Beschlusses ausfüllen und der Rest (Ausfertigungen für Ast. und Ag.) werden automatisch mit ausgefüllt.
    Ich finde das sehr praktisch und nutze das daher auch.

    Dass man nicht abspeichern kann ist daher auch egal, wenn man die mit erstellten Ausfertigungen gleich mit ausdruckt und in die Akte legt.


    Hattu auch wieder wahr.
    Für mich ist es immer nur angenehm, den ganzen Sums abzuspeichern, da ich dann Fehler einfach korrigieren kann und den ganzen Vordruck nicht nochmal ausfüllen muss (schon vorgekommen bei Rückstandsberechnungen oder Angabe der Unterhaltsstufe).

  • Wenn Du aber die PDF-Dateien für den Beschluss nutzen würdest, bräuchtest Du auch nur die Urschrift des Beschlusses ausfüllen und der Rest (Ausfertigungen für Ast. und Ag.) werden automatisch mit ausgefüllt.
    Ich finde das sehr praktisch und nutze das daher auch.

    Dass man nicht abspeichern kann ist daher auch egal, wenn man die mit erstellten Ausfertigungen gleich mit ausdruckt und in die Akte legt.


    Hattu auch wieder wahr.
    Für mich ist es immer nur angenehm, den ganzen Sums abzuspeichern, da ich dann Fehler einfach korrigieren kann und den ganzen Vordruck nicht nochmal ausfüllen muss (schon vorgekommen bei Rückstandsberechnungen oder Angabe der Unterhaltsstufe).



    Ja diese Dinger sind eine echte Konzentrationsübung, vor allem, wenn die Rückstandsberechnung über mehrere Alterssufen und/oder Änderungen der Regelbetragsverordnung geht.

  • Die Rückstandsberechnung lasse ich mir in den Verfahren bei denen das Jugendamt beteiligt ist - und das ist bei mir die absolute Masse - von diesem vorlegen und füge sie als Anlage dem Festsetzungsbeschluss bei - Beibringungsgrundsatz!!

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

  • Wenn Du aber die PDF-Dateien für den Beschluss nutzen würdest, bräuchtest Du auch nur die Urschrift des Beschlusses ausfüllen und der Rest (Ausfertigungen für Ast. und Ag.) werden automatisch mit ausgefüllt.
    Ich finde das sehr praktisch und nutze das daher auch.

    Dass man nicht abspeichern kann ist daher auch egal, wenn man die mit erstellten Ausfertigungen gleich mit ausdruckt und in die Akte legt.

    das ist wohl war, aber ich bin mit dem Stift halt viel schneller, das Formular im PC ausfüllen mit vollem Rubbrum, die Anlage mit den Monatsbeträgen ...
    gleicht
    einen Lottoschein mit der Schreibmaschine auszufüllen
    das darf meine Geschäftsstelle tun

  • Die Rückstandsberechnung lasse ich mir in den Verfahren bei denen das Jugendamt beteiligt ist - und das ist bei mir die absolute Masse - von diesem vorlegen und füge sie als Anlage dem Festsetzungsbeschluss bei - Beibringungsgrundsatz!!



    Beibringungsgrundsatz schön und gut, aber ich erlasse den Beschluss und dann sollte das schon stimmen, was ich da reinschreibe.
    Ich würde also sowieso nachrechnen.
    Wobei ich allerdings sagen muss, dass die Berechnungen, die ich in den M-Sachen vom hiesigen JA bekomme, immer stimmen.


  • Alles eine Frage der Übung und der Gewohnheit! Hier schreibst Du doch auch nicht per Hand. :D

    Die Anlage mit den Monatsbeträgen wird von uns hier übrigens nicht erstellt und nicht mit geschickt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Alles eine Frage der Übung und der Gewohnheit! Hier schreibst Du doch auch nicht per Hand. :D

    Die Anlage mit den Monatsbeträgen wird von uns hier übrigens nicht erstellt und nicht mit geschickt.



    Welche Anlage mit Monatsbeträgen?? :confused:

  • Es gibt in den Vordrucksätzen so eine Tabelle (als Beschlussanlage), in die man die zu zahlenden Monatsbeträge eintragen soll/kann/darf, damit der Gegner dann auch weiß, was er konkret zu zahlen hat.

    Aber wie gesagt: Wird hier auch nicht ausgefüllt.

    Ulf

    Alle Äußerungen hier sind als rein private Meinungsäußerung zu verstehen,
    sofern es bei den Beiträgen nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet wird.

  • Es gibt in den Vordrucksätzen so eine Tabelle (als Beschlussanlage), in die man die zu zahlenden Monatsbeträge eintragen soll/kann/darf, damit der Gegner dann auch weiß, was er konkret zu zahlen hat.

    Aber wie gesagt: Wird hier auch nicht ausgefüllt.



    Wird hier auch nicht gemacht, weil sich die Beträge sowieso alle zwei Jahre ändern.

  • Es gibt in den Vordrucksätzen so eine Tabelle (als Beschlussanlage), in die man die zu zahlenden Monatsbeträge eintragen soll/kann/darf, damit der Gegner dann auch weiß, was er konkret zu zahlen hat.

    Aber wie gesagt: Wird hier auch nicht ausgefüllt.



    Das Ausfüllen erspart aber manchmal lästige Nachfragen und auch die SE kann dann über die Beträge Auskunft geben.:daumenrau

  • Ich hatte - außer von Kollegen, die mit so nem Titel vollstrecken müssen :D - noch nie eine Nachfrage.

    Ulf

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