Hallo! Problem!
im Grundbuch erfolgte im Jahr 1955 nur die dürftige Eigentümereintragung: Fritz V.... in L....
Eintragungsunterlagen existieren nicht mehr und es sind keine weiteren Vorgänge oder Anhaltspunkte in der Akte.
Nun wird ein Grundbuchberichtigungsantrag aufgrund Erbfolge gestellt.
Grundlage ist ein notarielles Ehegattentestament aus dem Jahre 1963 nebst 2 Eröffnungsprotokollen.
Testator ist jedoch ein Friedrich V... mit seiner Ehefrau.
In den Urkunden des Erblassers steht überall Friedrich, dieser wurde nach Aussage des Erben wohl immer nur Fritz genannt.
Bin ich zu kleinlich? Oder wie lasse ich mir die Personenidentität nachweisen? (eventuell Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung?)
Danke Euch!
Grundbuchberichtigung aufgrund Erbfolge, unterschiedliche Vornamen
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In den Urkunden des Erblassers steht überall Friedrich, dieser wurde nach Aussage des Erben wohl immer nur Fritz genannt.
Bin ich zu kleinlich? Oder wie lasse ich mir die Personenidentität nachweisen? (eventuell Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung?)
Danke Euch!
Ich denke nicht, dass du zu kleinlich bist...
Ich könnte mir vorstellen, dass du aus der Grundbuchakte ersehen kannst, an wen Eintragungsmitteilungen gegangen sind.
Wenn du wirklich nix in der Akte hast, wird es schwierig. Im Zweifel kommst du dann auch nicht mehr an die Auflassung (notarielle Urkunde) ran, um die Geburtsdaten vergleichen zu können...
Das Standesamt oder sonstige Behörden haben im Zweifel auch nur den Namen Friedrich
Aber ob du da ne eidenstattliche Versicherung abnehmen kannst, weiß ich nicht...
Ich hab das Problem übrigens sehr oft mit Heinrich und Hinrich, da hab ich dann aber irgendwie immer die Geburtsdaten gehabt... -
Ich könnte mir vorstellen, dass du aus der Grundbuchakte ersehen kannst, an wen Eintragungsmitteilungen gegangen sind.
Wenn du wirklich nix in der Akte hast, wird es schwierig. Im Zweifel kommst du dann auch nicht mehr an die Auflassung (notarielle Urkunde) ran um die Geburtsdaten vergleichen zu können...
Das Standesamt oder sonstige Behörden haben im Zweifel auch nur den Namen Friedrich
...genauso ist es!
Nix Unterlagen in der Akte, nix Geburtsdatum, nix Auflassung, nix Schriftverkehr!
Nur die Aussage des Erben dass sein Opa sowohl der Friedrich im Testament als auchgleichzeitig der Fritz im Grundbuch ist.:( -
...genauso ist es!
Nix Unterlagen in der Akte, nix Geburtsdatum, nix Auflassung, nix Schriftverkehr!
Nur die Aussage des Erben dass sein Opa sowohl der Friedrich im Testament als auchgleichzeitig der Fritz im Grundbuch ist.:(
Haben die Erben auch nix (Kaufvertrag oä.)? Ist das Grundstück bebaut und hat der Erblasser dort gewohnt? Wird der Grundbesitz in Testament erwähnt? Wer zahlt die Grundsteuern?
Alle diese Fragen können helfen die Identität festzustellen. Nachweispflichtig sind die Erben. -
Ich kenne das so, dass Friedrich und Fritz oft alternativ verwendet wird (wie auch Johann und Hans oder Veronika und Vroni und noch einige mehr) und sähe jetzt kein unüberwindliches Problem darin, wenn ich zu der Auffassung gelange, dass die beiden identisch sind.
Aber wieso gibt es keine Eintragungsgrundlagen mehr? -
Ich kenne das so, dass Friedrich und Fritz oft alternativ verwendet wird (wie auch Johann und Hans oder Veronika und Vroni und noch einige mehr) und sähe jetzt kein unüberwindliches Problem darin, wenn ich zu der Auffassung gelange, dass die beiden identisch sind.
Aber wieso gibt es keine Eintragungsgrundlagen mehr?
unica.donna
Ort: ganz weit im OstenLiegt wohl daran. Gibt es dort nach meiner Erfahrung öfter.
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Aber wieso gibt es keine Eintragungsgrundlagen mehr?
Die reine Eintragungsverfügung des damaligen Rpfl. ist zwar abgehoften, das alte Grundbuchheft welches da angelegt wurde auch. Der Rpfl. hat die Eintragung unter Anlegung des Grundbuchheft verfügt ..Gemäß Aufteilungsprotokoll ..(wo auch immer das abgeblieben ist)
Einen eigentlichen Akteninhalt (außer Neufassung 1996) gibt es außer dem jetzt vorliegenden Grundbuchberichtigungsantrag gar nicht.
Also kann ich mich nur auf die Aussage des Erben stürzen?
Sonst drängen wir auf § 82 GBO und drohen mit Zwängen und hier wo einer den Antrag stellen will stell ich mich quer!
Irgendwie frustrierend! -
Bestell den Antragsteller und nimm ein Protokoll mit eidesstattlicher Versicherung dahingehend auf, dass den Erben das Grundstück bekannt ist, es immer vom Verstorbenen bewirtschaftet wurde usw. - eben alles, was eine Identität nachweist.
Dann trag ein. Wenn Du wirklich den falschen Erblasser erwischt hast und es kommt raus, bist Du eigentlich aus der Haftung raus. Mehr kannst Du nämlich nicht tun. Ich habe das - wenn auch mit keinem guten Gefühl - auch schon so gemacht, wenn wirklich kein anderer Nachweis zu erbringen war. -
Archivauskunft aus dem Einwohnermeldeamt? Können die Erben beantragen, kriegt man manchmal auch mit Siegelabdruck, was dann auch § 29 GBO genügt.
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Manchmal hilft das Vorblatt weiter: aus dem GB muss sich doch ergeben, aus welchem Blatt das Grundstück 1955 gekommen ist. Wenn es eine "Aufteilung" - welcher Art auch immer- war, sind da noch mehrere Grundstücke gewesen und in einem der anderen Blätter ist die Eintragungsgrundlage - bei uns dann immer im Blatt mit der kleinsten Nummer.
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Wenn ich hier "Aufteilungsprotokoll" lese, scheint mir die Sache klar. Es dürfte sich um eine Zuteilung aus der Bodenreform handeln, bei der meist nur der gebräuchliche Rufname (Fritz) und der Wohnort eingetragen wurde. Die Aufteilungsprotokolle sind (fast) nie bei den Grundakten. Gelegentlich soll man beim Kreisarchiv fündig werden. Auch das Landeshauptarchiv kann da sehr hilfreich sein. Stimmt meine Unterstellung, hätte ich allerdings überhaupt keine Bedenken mehr, da diese Vorgeschichte amtsbekannt ist.
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Wenn ich hier "Aufteilungsprotokoll" lese, scheint mir die Sache klar. Es dürfte sich um eine Zuteilung aus der Bodenreform handeln, bei der meist nur der gebräuchliche Rufname (Fritz) und er Wohnort eingetragen wurde. Die Aufteilungsprotokolle sind (fast) nie bei den Grundakten.
Bodenreform ist richtig!
;)Tja, so ist das nun mal ganz weit im Osten:strecker
Danke Euch,
werd jetzt, wie von Tarzan vorgeschlagen mit den Antragstellern ein Protokoll (analog 'ner eides-stattliche Versicherung) anfertigen und dann schaun wir mal!
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