Teilabtretung Grundschuld

  • Habe hier folgenden Fall:

    GS über 39880 Euro ... gemäß Bewilligung vom 23.04.1996 / 02.03.1998 eingetragen am 13.12.1999. (Es handelt sich um einen Teilflächenverkauf und am 02.03.98 wurde Identität erklärt und Bewilligung wiederholt)

    Jetzt werden rangletzte 11300 Euro mit Zinsen seit dem Tage der Bewilligung der GS abgetreten.

    Ist das Bewilligungsdatum überhaupt bestimmt genug und wenn ja, welches würdet ihr nehmen ?

    Schreibt ihr in Spalten 5-7: 1a 11300 Euro Letztrangiger Teilbetrag ... abgetreten an

    oder zuerst noch Teilung in 1a: erstrangig 28580 € und 1b 11300 € letztrangig ??



  • Also die Grundschuldbestellungsurkunde war vom 23.04.1996 am 02.03.1998 wurde die Bewilligung doch nur wiederholt bzw. bezüglich des Belastungsgegenstandes konkretisiert.
    Also ist das erste Datum, das des Zinsbeginns der Abtretung. Ich trage deine erste Variante immer ein, Eintragung einer Teilung wird in der Regel nur bei Abtretung eines mittelrangigen Teilbertrages erforderlich sein.

  • Die Eintragung der Teilabtretung enthält automatisch auch die Eintragung der Teilung. Sie wird nur nicht ausdrücklich eingetragen. Ohne Teilung des Rechts gibt es auch keine Teilabtretung.

  • Die Eintragung der Teilabtretung enthält automatisch auch die Eintragung der Teilung. Sie wird nur nicht ausdrücklich eingetragen.


    Deshalb trage ich auch bei Abtretung eine erst- oder letztrangigen Teilbetrages immer die Teilung ausdrücklich ein.

    :daumenrau Ich trage auch immer ausdrücklich die Teilung ein, denn so bleibt das Grundbuch (die Rangfolge der Rechte) auch noch schön übersichtlich, wenn vom erst- oder letztrangigen Teilbetrag nochmals ein Teilbetrag abgetreten wird.

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