Klarstellend:
- Bei PKH/Pflichtvert. etc. gibt es keine Zinsen aus der Staatskasse.
- Bei Freispruch ( Wahlanwaltsvergütung) gibt es -> wenn beantragt wurde, ansonsten nicht.
- Ich bleibe dabei: eine vollstr. Ausfertigung gegen das Land gibt es m.W. nicht, nadda, niente , is nicht, nö, none, non, nein, nie nicht blablabla
Ich habe die Zinsen des Wahlanwaltes im Nachhinein noch festgesetzt, so wie sie ihm zustehen, aber die vollstreckbare Ausfertigung nicht erteilt.
Nun muss das LG entscheiden bzgl. der Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung, aber irgendwie befürchte ich, dass das LG dem querulanten Rechtsanwalt stattgeben wird und mich aufheben wird.
Mal sehen, ich halte Euch auf dem Laufenden.