#76: Nach geltendem Recht oder nach neuem Recht?
Dabei wäre noch zusätzlich zu fragen, ob die GbR beim Erwerb der Grundschuld, bei der Bewilligung der Vormerkung und beim "Recyceln" der Vormerkung jeweils ordnungsgemäß vertreten war. Was, wenn nicht?
Da ich noch eine Weile im "Urlaub" bin: Nach neuem Recht, bitte. (Aber tue Dir keinen Zwang an...)
Ich erinnere nochmals an die Pressemitteilung des BMJ:
„Diese Schwierigkeiten werden mit dem heute beschlossenen Gesetz beendet.“
Vielen Dank für die Erinnerung, ich hatte es schon wieder verdrängt.