Muß ich jeden Rechtssuchenden in der RAst empfangen?


  • ... da der GL wohl eher "unberührt" sei und sich weigerte, die Order zu erteilen, dass künftig solche Stinker bereits vom Wachpersonal abgewiesen werden, da man befürchten müsse, dass diese Leute evtl. in eine Sitzung wollten, und bei Ausschliessung des Beteiligten ein Urteil oder Beschluss nichtig würde!:confused:



    Spitzenbegründung ! Ja glaubt er denn, irgendein Richter würde jemanden, der so wie bei dir erscheint, auch nur für 2 Minuten in der Sitzung dulden ?

    Beim nächsten Vorfall würde ich wohl auf dem Erscheinen des GL bestehen, vielleicht ist er selbst willens, sich das bieten zu lassen.

  • Wir hatten auch einen agressiven "Wenig-Hellen", der durchgesetzt hat, dass er seine sinnfreien Briefe nicht in den Hausbriefkasten werfen musste, sondern persönlich auf der Poststelle abgeben durfte. Das durfte er aber auch nur solange, bis er einen Bediensteten tätlich angegriffen und verletzt hat. Warum man ihm erlaubt hat, die Post persönlich abzugeben, wo er doch sonst Hausverbot hatte und die Post auf dem Weg vom Hausbriefkasten zur Poststelle wohl eher nicht verloren gehen kann, entzieht sich meiner Kenntnis.

  • Beim nächsten Vorfall würde ich wohl auf dem Erscheinen des GL bestehen, vielleicht ist er selbst willens, sich das bieten zu lassen.


    das habe ich auch gerade gedacht. Sollen die Wachtis solche Kandidaten direkt zum Gl schicken, dann kann er sich persönlich darum kümmern, dass alle seine Rechte gewahrt werden und auch sonst alles seine Ordnung hat.


  • ... da der GL wohl eher "unberührt" sei und sich weigerte, die Order zu erteilen, dass künftig solche Stinker bereits vom Wachpersonal abgewiesen werden, da man befürchten müsse, dass diese Leute evtl. in eine Sitzung wollten, und bei Ausschliessung des Beteiligten ein Urteil oder Beschluss nichtig würde!:confused:



    Spitzenbegründung ! Immer die gleiche... Ja glaubt er denn, irgendein Richter würde jemanden, der so wie bei dir erscheint, auch nur für 2 Minuten in der Sitzung dulden ? NÄ! Nie-nimmer-nich! Die kennen die Würde des Gerichts und verteidigen sie!

    Beim nächsten Vorfall würde ich wohl auf dem Erscheinen des GL bestehen, vielleicht ist er selbst willens, sich das bieten zu lassen.

    Beim nächten mal gar nicht erst rein lassen, sondern gleich auf die "zeitliche Verschiebung bis zur Behebung unzumtbarer Umstände" (s.o.;)) drängen. Und -wie gesagt - einer möglichen DAB gelassen entgegen sehen.

    Einmal editiert, zuletzt von Meinereiner (20. November 2009 um 13:06) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Einer möglichen DAB können wir gelassen entgegensehen, da "sie uns den Rücken freihalten wollen"!:gruebel:

    Aber Fakt ist doch, dass man mit dieser Regelung schön den "Schwarzen oder besser noch Schmutzigen Peter" bei uns belassen hat!?

    -denn wir müssen uns weiterhin (wenn auch auf dem Flur) mit den Leuten rumzanken und erklären, warum wir sie nicht behandeln wollen oder können!:mad:

    Und glaubt mir, es ist gar nicht so leicht, jemandem zu sagen, dass er gehen soll, weil er betrunken ist oder bestialisch stinkt, wenn man mit dieser Person ganz allein in einem Raum oder auf einem Flur ist und genau weiß, dass derjenige auf diese Aussage mehr als wütend reagieren könnte!

    Es würde einem wesentlich leichter über die Lippen kommen, wenn man die Sicherheit der Öffentlichkeit in einer belebten Halle im Rücken hätte!

  • Also offensichtlich (stark) betrunkene habe ich in 8 Jahren RAST nie in mein Büro gelassen . . . hatte aber auch nur ein oder zwei mal so einen Fall, und da ging es auch nur um ein Mahnverfahren . . . aber jedes Wort der Erklärung auf dem Gang war zu viel, die gute war einfach zu dicht . . . und ging dann nach sachlich höflicher Aufforderung auch ihres Weges (in die nächste Kneipe vermutlich - vormittags :eek:). . . :)

    Und bestialisch (nach Sch****) stinkende Bürger hatte ich nur ein einziges mal, Frau mit zwei kleinen Kindern die die Hosen offensichtlich komplett voll hatten, aber äußerlich soweit sauber waren . . . die habe ich halt bei sperrangelweiten Fenstern rasch "bedient" und gut war's . . . ;)

  • Lt. Ausgangsfall war der Mann doch dermaßen betrunken, dass er sich sogar vollgesch.... hat.
    Hätten da die Wachtmeister nicht sofort einen RTW rufen sollen, anstatt ihn reinzulassen.

    Also betrunken waren wir wohl alle schon einmal. Aber so betrunken, dass man sich schon in die Hosen macht, das grenzt doch schon an: Gefahr für sich selbst und andere. Ich hätte da die Polizei oder den RTW gerufen. Ihn aber auf gar keinen Fall reingelassen!

  • Wenn das bei Kleinkindern passiert, die man gerade im Schlepptau hat, kapier' ich das ja noch.



    eben ;)

    Lt. Ausgangsfall war der Mann doch dermaßen betrunken, dass er sich sogar vollgesch.... hat.
    Hätten da die Wachtmeister nicht sofort einen RTW rufen sollen, anstatt ihn reinzulassen.

    Also betrunken waren wir wohl alle schon einmal. Aber so betrunken, dass man sich schon in die Hosen macht, das grenzt doch schon an: Gefahr für sich selbst und andere. Ich hätte da die Polizei oder den RTW gerufen. Ihn aber auf gar keinen Fall reingelassen!



    :gruebel: was ist ein RTW :confused:

  • Na toll. Und wer macht dann den Wagen sauber? Ein RTW wird ohnehin nicht benötigt, wenn dann ein KTW. Aber wir sollten aufhören, Verantwortlichkeiten hin und herzuschieben wie beim Schwarzen Peter und noch dazu ohne Not einen Notarzt von der Strasse abziehen.
    Wenn es richtig läuft, bleibt er wo der Pfeffer wächst, also draußen.
    Läuft es aber wegen des Geschäftsleiters falsch, dann ist es mehr als fair, alles zu versuchen, dem Bürger höflich den Weg in die Verwaltung zu weisen. Auch hochdotierte Kollegen lernen manchmal nur aus eigener Erfahrung.

  • Na ich weiß nicht; wenn der Bürger dann auf der Straße zusammenbricht und ... (ich kann mir aufgrund familiärer Hintergründe da ganz furchtbare Szenarien vorstellen), dann hat man doch minimal ein moralisches, maximal ein strafrechtliches Problem.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Na ich weiß nicht; wenn der Bürger dann auf der Straße zusammenbricht und ... (ich kann mir aufgrund familiärer Hintergründe da ganz furchtbare Szenarien vorstellen), dann hat man doch minimal ein moralisches, maximal ein strafrechtliches Problem.


    Und was für eine Moral ist das?

    Ich bin im Strafrecht nicht firm - ich laufe also Gefahr, wenn ich nachher auf dem Weg zum Bahnhof einem Besoffenen mit Land in der Hose begegne, der noch dazu versucht, mir vor die Füße zu kotzen während er eine Frau anpöbelt, aus dem Weg gehe, anstatt Polizei und Rettungshubschrauber anzufordern, in den Bau zu wandern? Weswegen denn?

  • Es käme auf den Einzelfall an, aber ich könnte mir vorstellen, dass unter Umständen eine unterlassene Hilfeleistung gegeben ist.

    Selbst wenn ich mich völlig korrekt verhalte und der Bürger stirbt, dann würde ich mich schon fragen, ob mich nicht deshalb eine Schuld trifft, weil ich nicht mehr getan habe.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Solange er aber eben nicht zusammengebrochen ist, wird das Weiterlaufenlassen wohl das Mittel der Wahl sein (auf der Straße, wohlgemerkt). Ich meine, einen übergewichtigen Mitbürger mit Bluthochdruck und drei überstandenen Herzinfarkten verfrachte ich ja auch nicht vorsorglich in einen Rettungswagen, sondern eben auch erst dann, wenn tatsächlich Anzeichen vorhanden sind, die eine gesundheitsgefährdende körperliche Verschlechterung anzeigen. Betrunkensein reicht da (kurioserweise?) im Regelfall nicht ganz. Bei Betrunkenen gilt m. W., dass man denen nur helfen kann, wenn sie es zulassen. Wenn nicht, muss man den Zusammenbruch halt abwarten.

    Ich habe den Eindruck, dass der GL v. a. deswegen keine offiziellen Äußerungen abgibt, um im Ernstfall selbst jedenfalls abgesichert zu sein. Ob man dann auf die (mit oder ohne Zeugen?) angesprochene Rückendeckung bauen kann, wird man dereinst sehen.

    Die abseitige Lage Eures RAST-Zimmers finde ich ungünstig und würde ich generell zum Thema machen.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • Es käme auf den Einzelfall an, aber ich könnte mir vorstellen, dass unter Umständen eine unterlassene Hilfeleistung gegeben ist.


    Das würde während des Oktoberfestes eine echte Anzeigenflut hervorrufen.

    Selbst wenn ich mich völlig korrekt verhalte und der Bürger stirbt, dann würde ich mich schon fragen, ob mich nicht deshalb eine Schuld trifft, weil ich nicht mehr getan habe.


    Das ist aber eine moralische Frage, die jeder mit sich selbst klären muss.

    Juppheidi, juppheida, Erbsen sind zum Zählen da ...

  • @ Andreas:

    Ich sprach von Einzelfall und hatte den Super-GAU im Kopf. Ich meinte Fälle, wo jemand zusammenbricht und dann erstickt, weil .... (Konkretes Szenario je nach Nervenkostüm und Ekelgrenze bitte selbst ausmalen.)

    Im Übrigen gebe ich Dir Recht, letztendlich muss das jeder selbst mit sich ausmachen.

    @ Task_Force_Rechtspfleger:

    Habe ich, ist mein Bruder :D.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

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