... da der GL wohl eher "unberührt" sei und sich weigerte, die Order zu erteilen, dass künftig solche Stinker bereits vom Wachpersonal abgewiesen werden, da man befürchten müsse, dass diese Leute evtl. in eine Sitzung wollten, und bei Ausschliessung des Beteiligten ein Urteil oder Beschluss nichtig würde!
Spitzenbegründung ! Ja glaubt er denn, irgendein Richter würde jemanden, der so wie bei dir erscheint, auch nur für 2 Minuten in der Sitzung dulden ?
Beim nächsten Vorfall würde ich wohl auf dem Erscheinen des GL bestehen, vielleicht ist er selbst willens, sich das bieten zu lassen.