Hallo!
Nachdem ich schon immer suchend im Forum "rumhänge", hätte ich nun mal gern Eure Meinungen zu folgendem Sachverhalt.
Der Gläubiger, 20 Jahre alt, vollstreckt rückständigen Unterhalt für Jan.und Feb. 2009 aus einem Vergleich, in dem tituliert ist:
"In Abänderung der Urkunde vom JAverpflichtet sich ... zur Zahlung von 150 % des jew. Regelunterhaltsbetrag 3. Altersstufe". Von einer Befristung steht nichts im Vergleich.
Der Schuldner zaubert nun die Urkunde aus dem Hut, in dem der Unterhalt bis zum 18. Geburtstag des Kindes beschränkt tituliert ist in Höhe von 120 %.
wie seht ihr das - gilt die Befristung der JA-Urkunde für den Vergleich fort (wodurch die Vollstreckung unzulässig wäre) oder hätte die Befristung in dem Vergleich erneut festgehalten werden müssen?