Beratungshilfe für Einkommenssteuererklärung/Überprüfung Steuerbescheid

  • Hallo zusammen!

    Ich habe im Mom. mehrere BerH-Anträge des gleichen Anwalts für steuerrechtliche Angelegenheiten auf dem Schreibtisch liegen.
    Grundsätzlich ist BerH ja auch für diese Angelegenheiten zu gewähren; m.E. jedoch nur wenn auch wirklich ein rechtliches Problem -nicht bloß tatsächliche-, wie üblich, vorliegt.
    Der Anwalt besteht nun aber auf BerH für das Ausfüllen von Einkommensteuererklärungen und teilweise auch für die Überprüfung des anschließend erlassenen Steuerbescheids. Dazu muss ich sagen, dass es sich dabei um keine komplizierten Sachverhalte handelt. Die Antragsteller sind Empfänger von Arbeitslosengeld und haben enstprechend wenig zu versteuern.
    In einem anderen Fall will er BerH für das Ausfüllen eines Fragebogens zur Anm. eines selbständigen Klein-Gewerbes im Rahmen einer Ich-AG (Eine Anleitung zur Ausfüllung und Hinweise auf weitere Hilfen im Internet waren diesem Fragebogen beigefügt).

    Wie handhabt ihr diese Anträge bei euren Gerichten? Leider bin ich da an meinem (sehr kleinen) Gericht alleine und bei anderen Gerichten hatten sie damit noch keine Probleme, da es nicht vorkam. Zu genau dieser Problematik konnte ich im Forum nichts finden...

    Im Übrigen kamen einer Kollegin von mir Bedenken, ob man das überhaupt nach dem BerHG vergüten könne, da es ja eine Tätigkeit ist, die normalerweise ein Steuerberater ausführt...

    Vielen Dank schon einmal im voraus!
    Grüße!

  • Für Ausfüllhilfe gibt es keine BerH.

    Welchen Anlaß hatten, die Ast., den Steuerbescheid überprüfen zu lassen?

    Zitat von Natzen

    Im Übrigen kamen einer Kollegin von mir Bedenken, ob man das überhaupt nach dem BerHG vergüten könne, da es ja eine Tätigkeit ist, die normalerweise ein Steuerberater ausführt...

    Es geht gar nicht anders, siehe Vorbem. 2.5 RVG-VV: "Im Rahmen der Beratungshilfe entstehen Gebühren ausschließlich nach diesem Abschnitt."

    Steuerberater sind hier eh außen vor (siehe § 3 Abs. 2 BerHG), und daß das eine Tätigkeit ist, die normalerweise ein Steuerberater ausführt, kann man m.M.n. auch nicht so sagen. Gibt ja z.B. auch Fachanwälte für Steuerrecht.

  • Denke das Ganze ist zu handhaben wie bei anderen Behörden auch .... die Antragstellung obliegt dem Bürger selbst und ist eigenständig zu erledigen
    ISt so schwierig auch wieder nicht ...

    und Überprüfung Bescheid nur bei begründetem Anlass ...

    allgemein sollte wieder der Grundsatz "würde eine vernünftige bemittelte Partei auch den RA aufsuchen" genutzt werden.

    vgl. BVerfG v. 11.05.09, 1 BvR 1517/08 (siehe auch Rpfleger 2009, Bl.571, guter Aufsatz von Herrn Lissner)

  • Das Finanzamt hilft beim Ausfüllen der Erklärungen. Man muss nur nachfragen.

    Eben. Man sollte sich nicht für alles missbrauchen lassen. Solche Bürger habe ich bislang (ist noch nicht soo lang) erfolgreich ans FA abgewimmelt. Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Arbeit für alle, Ruhe für mich.

  • Eben. Man sollte sich nicht für alles missbrauchen lassen. Solche Bürger habe ich bislang (ist noch nicht soo lang) erfolgreich ans FA abgewimmelt. Jedem Tierchen sein Pläsierchen. Arbeit für alle, Ruhe für mich.


    Wiese abgewimmelt? Das klingt so negativ. Ich würde eher sagen, dass Du sie an eine fachkompetente Stelle weiterverwiesen hast.

  • Vielen Dank für den Zuspruch!
    Genau das habe ich dem Rechtsanwalt auch geschrieben. Dass es sich hins. der Einkommensteuererklärung nur um tatsächliche und nicht um rechtliche Probleme handelt und er mir hins. der Überprüfung darlegen soll, warum rechtliche Probleme vorliegen. Der Rechtsanwalt hat natürlich trotzdem "rechtliche Probleme" gefunden, die meiner Meinung nach aber an den Haaren herbei gezogen wurden, da die Bescheide nach seiner Aussage fehlerfrei waren. Na dann werde ich mich mal an die Zurückweisungsbeschlüsse machen... :o( Das wird ein Spaß...
    Viele Grüße!

  • Genauso geht es mir immer mit den Anträgen auf BerH zur Überprüfung der Betriebskosten.....

    @ Natzen: Viel "Spaß" bei den Zurückweisungen und gib mal bei Gelegenheit bekannt, ob der RA Rechtsmittel eingelgt hat. Das wäre lieb.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Also der Sachstand ist wie folgt: Der Rechtsanwalt hat bisher in drei von fünf Fällen Rechtsmittel eingelegt.
    Ich bin mal gespannt, was daraus wird... Habe mir auf jeden Fall viel Mühe mit den Zurückweisungen gegeben.
    Viele Grüße!

  • Ich frage mich wirklich, warum es eigentlich Steuerberater und für einfachere Fälle auch Lohnsteuerhilfevereine gibt. Es ist schon eine Unverschämtheit, wegen sowas zu einem Anwalt zu rennen, nur weil der nichts kostet und der dafür besser ausgebildete Fachmann paar Euros verlangt. Wenn jemand mit so was bei mir erscheint, der bekommt aber ordentlich paar Takte von mir erzählt ... und verschwindet ganz gewiss auch ohne Beratungshilfeschein wieder :teufel:

  • Wenn jemand mit so was bei mir erscheint, der bekommt aber ordentlich paar Takte von mir erzählt ... und verschwindet ganz gewiss auch ohne Beratungshilfeschein wieder :teufel:



    Schon mal gaaaaaanz falsch: Antrag aufnehmen und formell bescheiden.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Wenn jemand mit so was bei mir erscheint, der bekommt aber ordentlich paar Takte von mir erzählt ... und verschwindet ganz gewiss auch ohne Beratungshilfeschein wieder :teufel:



    Schon mal gaaaaaanz falsch: Antrag aufnehmen und formell bescheiden.



    Wenn ich auf der RAST jeden Antrag formell bescheiden würde, bräuchte ich einen 48-Stunden-Tag. Deswegen wird das üblicherweise nur dann gemacht, wenn die Antragsteller danach verlangen. Viele rauschen bei einer ablehnenden Antwort ohnehin schneller wieder ab (inklusive Türknallen), als man "Piep" sagen kann...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • @ Noatalba:

    Ich kann Dich verstehen, aber die Vorgehensweise mag mein Bauch gar nicht. Das verbreitet so ein ungutes Gefühl von "abgewimmelt werden" etc. wie oft hört man so etwas. Ich finde es für das Ansehen der Gerichte nicht so toll. Ich meine, wenn der Bürger türenknallend Dein Büro verläßt, hinterher laufen würde ich auch nicht. Aber ich gebe zu, das ist ein schmaler Grad.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Das verbreitet so ein ungutes Gefühl von "abgewimmelt werden" etc. wie oft hört man so etwas. Ich finde es für das Ansehen der Gerichte nicht so toll. Ich meine, wenn der Bürger türenknallend Dein Büro verläßt, hinterher laufen würde ich auch nicht. Aber ich gebe zu, das ist ein schmaler Grad.



    Ich wimmele hier niemanden ab, sondern erkläre den Leuten, warum sie in dem oder dem Fall keinen Beratungshilfeschein bekommen - so sie mir denn zuhören wollen. Und wer sagt: "Das hätte ich aber gerne schriftlich.", bekommt auch einen Beschluss in die Hand gedrückt oder zugeschickt. Aber eben nur dann.

    Und was das Ansehen des Gerichts angeht, wundere ich mich in den letzten Jahren vielfach, wo Respekt und Benehmen der Antragsteller geblieben sind...

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

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