Abschaffung von § 18 SGB VIII

  • Folglich sind diese Stellen völlig unterbesetzt und wir rücken Scheine raus für die Vorbereitung der Privatinsolvenz. Da stören wir uns doch auch nicht dran.



    Hui, Vorsicht. Bitte einen ganz weiten Bogen um das Thema machen (Ich möchte nicht wissen, wieviele Beiträge wir dazu schon hier haben).

    Wenn das JA nicht helfen kann (sei es wegen Unterbesetzung oder weil die Sache besonders schwierig ist), wird natürlich bewilligt. Aber das ist hier die absolute Ausnahme.

  • @ Ivo
    Auch Volljährige haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung (bis zum 21. Lebensjahr). UV wird übrigens bis zum 12. LJ aber höchstens 72 Monate gezahlt.

    Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, Beratungscheine per Block auszustellen würde ich den Leuten dabei helfen, ihren Rechtsanspruch auf Beistandschaft und Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt durchzusetzen.

  • Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, Beratungscheine per Block auszustellen würde ich den Leuten dabei helfen, ihren Rechtsanspruch auf Beistandschaft und Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt durchzusetzen.


    So sehr ich grundsätzlich dafür bin, dass alle ihren Job machen und nicht auf die Beratungshilfe abwälzen, die Antragsteller wollen nicht ihren Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das JA durchsetzen, sie wollen, dass Unterhalt gezahlt wird. Und in der Zeit, in der wir daran arbeiten, den Anspruch auf Beistandschaft durchzusetzen, gucken die Antragsteller in die Röhre, wenn sie nicht auch einen Berechtigungsschein erhalten.

  • Ich frag mich nur, wenn wir im AG unterbesetzt sind, wo schicken wir dann die Leute hin?
    Interessiert das irgend jemanden, wie wir hier mit den Fällen zurecht kommen?
    BerH kann nicht deshalb bewilligt werden, wenn die JA'er unterbesetzt sind. Das ist deren Bier.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.


  • BerH kann nicht deshalb bewilligt werden, wenn die JA'er unterbesetzt sind. Das ist deren Bier.


    Nein. Es ist das Bier des Antragstellers, wenn man ihm dort nicht hilft.

    :zustimm:

    Das ist ja nun auch schon mehrfach diskutiert worden. Die Hilfe muss zumutbar sein, und eine Hilfe, die nicht hilft, ist genau das nicht.

    Und nun zum Länderspiel...:cool:

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)


  • Das ist ja nun auch schon mehrfach diskutiert worden. Die Hilfe muss zumutbar sein, und eine Hilfe, die nicht hilft, ist genau das nicht.

    Und nun zum Länderspiel...:cool:



    Jo, Publikumspingpong ist mir immer unangenehm, egal, ob ich Schuld bin oder nicht. Man könnte es auch Publikumstennis nenne, ist ja grad bei den Banken und den P-Konten sehr in Mode.

    Man kann es pragmatisch lösen oder auch nicht. Letzten Endes bin ich genau deiner Meinung: Hilft die Stelle nicht, auf die ich verweise, gibts den Schein. Egal ob die Stelle dazu gesetzlich verpflichtet ist oder nicht.

    Allerdings neige ich dazu auch diejenige Auffassung zu vertreten, dass vorher alle vorhandene Möglichkeiten auszuschöpfen sind. Daher schicke ich die Antragsteller neben dem Jugendamt auch zu einem Verein, die kostenlos in Familiensachen beraten. Daher gibts den Schein nur in sehr seltenen Fällen (Beispiel: es ist absehbar, dass die Rechtslage entweder a) umfangreich, b) kompliziert und c) durch vage Rechtsbegriffe gekennzeichnet ist; also eine mündliche Beratung nicht ausreichen wird. Dann gebe ich wirklich den Schein, weil das ist dann wirklich PingPong.)

  • Das ist Ansichtssache. Das JA hat die gesetzliche Pflicht. Das ist ja nun - hoffentlich - unstreitig.
    Also verweise ich die Antragsteller auch an das JA. Für mangeldes Personal etc. kann ich keine BerH bewilligen. Das muss beim JA geklärt werden und nicht auf Kosten der Landeskasse.
    Tut mir leid. Das ist meine Einstellung und die wird sich auch nicht ändern.
    Wenn wir im AG Personalnot haben, kann ich die Leute auch nicht einfach an den Notar verweisen etc. Das ist dann auch das Problem des AG, die Situation zu klären, um unseren Pflichten nachzukommen. Genaus so verhält es sich mit dem JA.
    Wenn ihr anders entscheidet, ist das natürlich eure Sache. Dafür sind wir ja zum Glück sachlich unabhängig. Ich entscheide so.

    Es besteht ja weiterhin die Möglichkeit, direkt hier im AG einen Antrag auf Durchführung des vereinfachten Verfahrens zu stellen. Darauf weise ich die Antragsteller auch hin.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.



  • Damit trägst Du aber den Streit um den Hilfeanspruch auf dem Rücken des Bürgers aus. Das finde ich :daumenrun:daumenrun:daumenrun.

    Wenn Du schon keinen Schein für die Unterhaltsansprüche erteilst, solltest Du es wenigstens wie Ernst P. unter #12 machen. Meine Einstellung dazu.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)



  • Wie du das findest, ist deine Sache. Ich trage gar nichts aus, sondern das JA.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Noch eine Anmerkung: Ich habe in unserem JA noch keine solche Personalknappheit erlebt.
    Das Problem, welches die Antragsteller vortragen, ist oft, dass sie mehr Unterhalt wollen und das JA ihnen nicht hilft. Bei telefonischen Rücksprachen ( ich ich stets mache ) erfolgt dann oft die Aufklärung und die Sache erledigt sich von selbst.
    Ich hab auch schon BerH erteilt, wenn der Ast. einen Schein vom JA brachte, auf welchem bestätigt wurde, dass man ihm dort auf Grund der Schwierigkeit nicht weiterhelfen könne.
    Da sehe ich dann auch kein Problem für die Bewilligung. Aber ich denke, dass die Personalplanung im JA nicht auf Kosten der Steuerzahler ausgetragen werden könen.
    Dies kann mal kurzzeitig und vorübergehend eine Ausnahme sein, aber kein genereller Grund für die Bewilligung.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Anstatt den Kopf in den Sand zu stecken, Beratungscheine per Block auszustellen würde ich den Leuten dabei helfen, ihren Rechtsanspruch auf Beistandschaft und Rechtsanspruch auf Beratung und Unterstützung durch das Jugendamt durchzusetzen.


    So sehr ich grundsätzlich dafür bin, dass alle ihren Job machen und nicht auf die Beratungshilfe abwälzen, die Antragsteller wollen nicht ihren Anspruch auf Beratung und Unterstützung durch das JA durchsetzen, sie wollen, dass Unterhalt gezahlt wird. Und in der Zeit, in der wir daran arbeiten, den Anspruch auf Beistandschaft durchzusetzen, gucken die Antragsteller in die Röhre, wenn sie nicht auch einen Berechtigungsschein erhalten.



    Genau, kein Unterhalt, keine Rechnungsbegleichung, kein Essenseinkauf etc.... Die meisten stehen doch dann völlig auf dem Schlauch und brauchen spätestens nach den ersten Mahnbescheiden wieder Hilfe...


    BerH kann nicht deshalb bewilligt werden, wenn die JA'er unterbesetzt sind. Das ist deren Bier.


    Nein. Es ist das Bier des Antragstellers, wenn man ihm dort nicht hilft.




    Hier möchte ich mal widersprechen! Die meisten Leute, die wegen einer Erbausschlagung oder eines einfachen Erbscheines zu uns kommen, waren vorher bei Gericht....... Dort hat man sie an einen Notar verwiesen.....


  • Hier möchte ich mal widersprechen! Die meisten Leute, die wegen einer Erbausschlagung oder eines einfachen Erbscheines zu uns kommen, waren vorher bei Gericht....... Dort hat man sie an einen Notar verwiesen.....



    Das finde ich traurig. Wird bei uns aber NIE gemacht.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Hier möchte ich mal widersprechen! Die meisten Leute, die wegen einer Erbausschlagung oder eines einfachen Erbscheines zu uns kommen, waren vorher bei Gericht....... Dort hat man sie an einen Notar verwiesen.....



    An der Stelle möchte ich dann doch nochmal einhaken. Ich vermute nämlich mal, dass hier wieder mal nur die Hälfte beim Publikum angekommen ist. An vielen Gerichten (meinem inklusive) können auf Grund Personalmangels bzw. Überlastung die Erbscheinsanträge (nicht die Ausschlagungen, denn die werden in aller Regel sofort aufgenommen) nur über Termine abgehandelt werden, die zumeist einige Wochen (manchmal Monate) in der Zukunft liegen. Dem Publikum wird dann gesagt, dass sie aber AUCH zum Notar gehen können. Dies ist aber kein grundsätzlicher Verweis an diesen.

    "Es ist nicht wahr, dass die kürzeste Linie immer die gerade ist."
    (Gotthold Ephraim Lessing)

  • Hier möchte ich mal widersprechen! Die meisten Leute, die wegen einer Erbausschlagung oder eines einfachen Erbscheines zu uns kommen, waren vorher bei Gericht....... Dort hat man sie an einen Notar verwiesen.....



    An der Stelle möchte ich dann doch nochmal einhaken. Ich vermute nämlich mal, dass hier wieder mal nur die Hälfte beim Publikum angekommen ist. An vielen Gerichten (meinem inklusive) können auf Grund Personalmangels bzw. Überlastung die Erbscheinsanträge (nicht die Ausschlagungen, denn die werden in aller Regel sofort aufgenommen) nur über Termine abgehandelt werden, die zumeist einige Wochen (manchmal Monate) in der Zukunft liegen. Dem Publikum wird dann gesagt, dass sie aber AUCH zum Notar gehen können. Dies ist aber kein grundsätzlicher Verweis an diesen.




    Wir nehmen auch die Erbscheinsanträge sofort auf. Es sei denn, es handelt sich um umfangreiche und/oder komplizierte Sachen, die ich vorbereiten muss ( Prüfung der Wirksamkeit von vielen Erbauschlagunsgerklärungen etc. ), dann mache ich auch einen Termin, der aber spätestens eine Woche später erfolgt.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Im Grunde mag da was dran sein dass manche Jugendämter aus Überlastungsgründen ab zu und versuchen, die Leute an den Anwalt abzudrücken. Bei uns geschieht das meistens nur bei Volljährigen.

    Trotzdem fasziniert mich immer wieder folgende Beobachtung: Sprechen die Leute beim Jugendamt vor, akzeptieren sie scheinbar sofort und ohne weitere Begründung, dass sie einen Anwalt aufsuchen sollen (wobei das oft auch meistens falsch wiedergegeben wird - das Jugendamt klärt halt auch auf, dass die Leute AUCH einen Anwalt einschalten können, bspw. wenn es ihnen zu lange dauert). Da kommt schon der Verdacht bei mir auf, dass sie sowieso nur halbherzig dort eine Unterstützung haben wollen. Wenn sie dann aber vor mir stehen und Beratungshilfe wollen, akzeptieren es die meisten keinen Schlag, dass ich überhaupt Rückfragen stelle und es mir anmaßen will, über die Beratungshilfe zu entscheiden, und fangen an rumzustreiten - wird das Jugendamt etwa als höhere Autorität angesehen?

  • Unterhaltsberatung für Volljährige ist meist für die Katz (wenn nicht vorher schon eine Beistandschaft bestand) und kontraproduktiv. In der Regel landen die Verfahren vor dem Richter (dafür braucht Kind den Anwalt) und die Beratung bedeutet nur eine Verzögerung.

  • Unterhaltsberatung für Volljährige ist meist für die Katz (wenn nicht vorher schon eine Beistandschaft bestand) und kontraproduktiv. In der Regel landen die Verfahren vor dem Richter (dafür braucht Kind den Anwalt) und die Beratung bedeutet nur eine Verzögerung.


    ach Moosi, wenn doch einer auf den Vormund hören würde! Aber Du hast mit Deinem statement sicher wieder nur die ewig gleiche Leier losgetreten:
    - das stimmt nicht, unser JA hier am Ort ist super
    - unser JA ist viiiiiiiel besser als alle Anwälte, die in Familiensachen tätig sind
    - die Anwälte können nicht mal die Anträge richtig stellen
    -die Anwälte kennen das vereinfachte Verfahren gar nicht
    - das kann doch kein Grund sein, die Steuerzahler zu belasten (als wenn die JA-Mitarbeiter auf Spendenbasis arbeiten würden) usw.
    [FONT=&quot]Solange über die Erforderlichkeit anwaltlicher Vertretung von denjenigen entschieden wird, die sich im FamilienR mehr oder weniger nicht auskennen, macht es keinen Sinn, auf die grundsätzlichen Versäumnisse der JAs, die Du und ich täglich sehen, hinzuweisen (S-E-H-E-N; nicht E-R-F-I-N-DE-N). [/FONT]

  • Unterhaltsberatung für Volljährige ist meist für die Katz (wenn nicht vorher schon eine Beistandschaft bestand) und kontraproduktiv. In der Regel landen die Verfahren vor dem Richter (dafür braucht Kind den Anwalt) und die Beratung bedeutet nur eine Verzögerung.



    Vielleicht könntest du ja - bevor die "ewig gleiche Leier losgetreten" wird, mal genauer erklären, wie du zu deinem Statement kommst - sorry das wirkt auf mich einfach in den Raum gestellt und da ich am Familiengericht arbeite fühle ich mich auch nicht ganz ahnungslos!

    Was ist z.B. mit den Fällen in denen das Kind in der Ausbildung ist und unklar ist ob überhaupt noch ein Unterhaltsanspruch besteht und beide Seiten gerne eine Auskunft darüber wollen - warum sollte hier eine Beratung durch das JA sinnlos sein? Oder wenn es nur darum geht, ob aus dem bestehenden Titel noch eine Vollstreckung stattfinden darf. Warum sollten alle diese Verfahren vor dem Richter landen? Und wenn keine außergerichtliche Einigung möglich ist, landen sie sowieso dort, egal ob vorher ein RA mitgemischt hat oder nicht... die zeitliche Verzögerung sehe ich in diesem Fall ebenfalls nicht, da auch ein RA zunächst versuchen wird, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen.

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