Ich mache es jedenfalls so, da Beteiligte nur der Zahlungspflichtige und ich sind. Es erfolgt auch gleich der Hinweis, dass bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung nur einer Rate der Restbetrag insgesamt fällig wird und die Zahlungsvergünstigung erledigt ist.
Machen wir genauso.
online:
Den Ratenzahlungsbetrag auf keinen Fall zu niedrig festsetzen, da sonst der Charakter des Ordnungsgeldes flöten geht.
@Herr v. Bödefeld:
Die Entscheidung über die Ratenzahlungsbewilligung wird nur dem zahlungspflichtigen Schuldner zugestellt, da der Gläubiger nach Festsetzung des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft im 890er Verfahren nicht mehr Beteiligter ist. Es ist Sache des Gerichts, sich um den Vollzug des OGs zu kümmern, daher braucht der Gläubiger über jegliche Entscheidungen/Handlungen nicht mehr in Kenntnis gesetzt zu werden.