Ratenzahlung Ordnungsgeld

  • Ich mache es jedenfalls so, da Beteiligte nur der Zahlungspflichtige und ich sind. Es erfolgt auch gleich der Hinweis, dass bei Nichtzahlung oder verspäteter Zahlung nur einer Rate der Restbetrag insgesamt fällig wird und die Zahlungsvergünstigung erledigt ist.

    Machen wir genauso. :daumenrau

    online:
    Den Ratenzahlungsbetrag auf keinen Fall zu niedrig festsetzen, da sonst der Charakter des Ordnungsgeldes flöten geht.

    @Herr v. Bödefeld:
    Die Entscheidung über die Ratenzahlungsbewilligung wird nur dem zahlungspflichtigen Schuldner zugestellt, da der Gläubiger nach Festsetzung des Ordnungsgeldes bzw. der Ordnungshaft im 890er Verfahren nicht mehr Beteiligter ist. Es ist Sache des Gerichts, sich um den Vollzug des OGs zu kümmern, daher braucht der Gläubiger über jegliche Entscheidungen/Handlungen nicht mehr in Kenntnis gesetzt zu werden.

  • @ Himmel: Stellst Du auch dem Gläubiger zu?



    Nur dem Schuldner um mir Probleme zu ersparen, wenn der Schuldner mit den Raten nicht anfängt. Dann hebe ich auf und der Schuldner kommt an: " Hab ich nie bekommen..."

    Dann lieber 3,50 Zustellung, die ich mir sowieso wieder hole. :teufel:

  • @ Himmel: Stellst Du auch dem Gläubiger zu?



    Nur dem Schuldner um mir Probleme zu ersparen, wenn der Schuldner mit den Raten nicht anfängt. Dann hebe ich auf und der Schuldner kommt an: " Hab ich nie bekommen..."

    Dann lieber 3,50 Zustellung, die ich mir sowieso wieder hole. :teufel:



    :D
    Genau so ist es! :daumenrau

  • Habe hier auch eine Sache.

    Ein Ordnungsgeldbeschluss nach dem anderen fliegt in die Akte. Sind jetzt bei 10.500,- EUR.

    Wie es aussieht werden Raten von ca. 100 EUR gezahlt, bekomme jetzt wohl den Ratenzahlungsantrag.

    Raten zu gering? Größer geht wohl kaum...

  • Ist als Rate bei dem Betrag vielleicht ein bisschen zu niedrig, aber lieber den Spatz in der Hand als die Taube auf dem Dach.

    O-Haft geht zwar schneller, kostet uns mehr und ein halbes Leben an ein O-Geld erinnert zu werden ist auch ganz schön hart.
    Nur mal so: wie viele Tage Ordnungshaft wurden erstzweise festgelegt?

  • Der Meinung bin ich auch. Aber die Akte irgendwann weglegen wäre auch n Hit! ;)

    Es wurden 1 Tag Ordnungshaft je 100,- EUR ersatzweise verhängt.

  • Die Ratenhöhe wäre für mich ok, wenn hinter der "1" nicht zwei Nullen stehen, sondern drei. Außerdem, wenn immer weitere Beschlüsse folgen, wird der Betrag bei der Rate zu € 100,00 doch möglicherweise nicht einmal richtig abgebaut. Hier sollte auch nicht der Eindruck beim Schuldner entstehen, daß er sich für die von ihm angedachte Rate dauerhaft irgendwelche Verstöße herausnehmen kann.

  • Das O-Geld soll einen Bestrafungscharakter haben, deshalb würde ich darauf abzielen, wie die finanziellen Verhältnisse des Schuldners aussehen. Dem einen tun 100 Euronen richtg weh, dem Anderen nur ein bischen und dem Dritten gar nicht. Notfalls kann man immer noch höhere Raten verlangen - habe festgestellt, dass da meistens noch was geht. Die meisten Schuldner haben zuerst immer gesagt "Ah, kann nur 100,--, weil hier und da", und meistens sind wir dann doch auf wesentlich höhere Raten gekommen (wenn ich mit Vollstreckung der ersatzweisen Haft gedroht habe:cool:).

  • Der Meinung bin ich auch. Aber die Akte irgendwann weglegen wäre auch n Hit! ;)

    Es wurden 1 Tag Ordnungshaft je 100,- EUR ersatzweise verhängt.



    Ok, dass heißt es wird ein Tagesverdienst von 100,- EUR angenommen.
    Wenn er davon 10,- EUR jeden Tag einsetzt kann er 300,- EUR im Monat zahlen (Berechnung ist vollkommen willkürlich).
    Und den von den Vorpostern genannten Erwägungen würde ich ihn anschreiben und die Rate von 300,- EUR vorschlagen, kannst ja dann immer noch auf 250,- EUR runter gehen...

    Dann ist die Akte auch in absehbarer Zeit erledigt.

  • Das O-Geld soll einen Bestrafungscharakter haben...



    Und exakt deshalb gilt der Grundsatz, dass gar keine Ratenzahlung bewilligt wird, weil das der Bestrafung entgegenwirkt. Wenn man ausnahmsweise eine Ratenzahlung bewilligt, muss die Rate entsprechend hoch sein, weil es ja schließlich wirklich weh tun soll. Davon mal abgesehen sind 100,-- Raten bei einem O-Geld von über 10.000,-- absolut lächerlich - da würde der ja über 8 Jahre zahlen! Bei so einem O-Geld muss die Rate m.E. mindestens 1.000,-- betragen, ansonsten gehts in den Knast.

  • Ja, aber ich habe schon Fälle gehabt, bei denen die Ordnungshaft schon Existensbedrohend gewesen wäre. Da wäge ich schon ein wenig ab.

    Und gerade bei so einer Höhe des Ordnungsgeldes kommt es für mich darauf an, wie die tatsächlichen Einkommensverhältnisse sind. Einen Tausender im Monat muss man auch schon irgendwie locker machen können --- zwar sicherlich mit Einschränkungen seitens des Schuldners, aber wem ist damit gedient, wen sich der Schuldner damit verschuldet oder seine Miete nicht mehr zahlt...

  • Es mag Ausnahmen geben, bei denen man auch eine niedrigere Rate bewilligt, aber das widerspricht halt dem Bestrafungscharakter des O-Geldes.
    Im vorliegenden Fall scheint es ja auch noch so zu sein, dass der Schuldner ständig neue O-Gelder aufgebrummt bekommt - sorry, aber wer so dämlich ist und immer wieder gegen eine einstweilige Vfg verstösst und deshalb immer neue O-Gelder aufgebrummt bekommt, gehört halt auch bestraft. Außerdem muss man ja auch mal an die Gegenseite denken, die wollen schließlich auch, dass der Schuldner wirklich bestraft wird, damit halt nicht mehr gegen die einstweilige verstoßen wird. Ansonsten bringt das ja alles nix....

  • Man sollte schauen, dass ein Ordnungsgeld innerhalb eines Jahres, je nach Einkommen und Situation auch mal in zwei oder drei Jahren, bezahlt ist.

    100 EUR mtl. bei -bis jetzt- mehr als 10.000 EUR ist eindeutig zu niedrig.
    Umso mehr, als hier jedesmal 1000 EUR neu verhängt werden. Üblicherweise bewegt sich ein Ordnungsgeld, z.B. wegen Nichterscheinen als Zeuge, im dreistelligen Bereich.

    Unabhängig davon, musst Du die Ratenzahlungen auch überwachen und was machst Du, wenn er mit 1 / 2 / 3 Raten in Verzug kommt?

  • Wenn ich denn Ratenzahlung gewähre dann muss ich auch die Ratenzahlung überwachen. Das ist Klar. Wenn die Raten nicht gezahlt werden, wird die Ratenzahlungsvereinbarung aufgehoben und munter vollstreckt. (außer an sozialen Tagen, da mahn ich die Raten nochmal an;))

  • Das O-Geld soll einen Bestrafungscharakter haben...



    Und exakt deshalb gilt der Grundsatz, dass gar keine Ratenzahlung bewilligt wird, weil das der Bestrafung entgegenwirkt. Wenn man ausnahmsweise eine Ratenzahlung bewilligt, muss die Rate entsprechend hoch sein, weil es ja schließlich wirklich weh tun soll. Davon mal abgesehen sind 100,-- Raten bei einem O-Geld von über 10.000,-- absolut lächerlich - da würde der ja über 8 Jahre zahlen! Bei so einem O-Geld muss die Rate m.E. mindestens 1.000,-- betragen, ansonsten gehts in den Knast.



    RUMMS! :wechlach: :wechlach:
    Die Einstellung gefällt mir und könnte glatt von mir sein... :teufel:

  • Bei 10.000 € Ordnungsgeld hat bei mir einer auch schon mal gesessen*). Es hat schließlich seinen Grund, wenn ein so hohes Ordnungsgeld verhängt wird. Da muss schon eine - im Verhältnis zum Gesamtbetrag - angemessene Ratenzahlung erfolgen oder es geht eben in die Haft.

    Was macht Ihr übrigens, wenn jemand nicht haftfähig ist? Dann geht ja alles ins Leere. :confused:


    *) aber ich sehe gerade, dass ich das schon im Mai 2008 erzählt habe. So vergeht die Zeit. :D


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    Alles hat einmal ein Ende.

    Sogar der Montag! :S

  • Also ich finde 10.500,- EUR als Strafe schon ganz ausreichend.
    Ich glaube auch nicht, dass der Bestrafungscharakter verloren geht, wenn man über 2 Jahre sein Ordnungsgeld bezahlt.

    Zudem muss man ja auch erst einmal versuchen das Ordnungsgeld zu vollstrecken bevor man die Haft vollstreckt. Und ich sehe nicht ein, warum ich jemanden in den Bau stecken soll, der noch zahlen kann (auch wenn es nur geringe Raten sind). Bei den Unkosten die da entstehen, macht das m.E. keinen Sinn...

  • Ich denke, das Kernproblem ist hier, dass wir nicht eine Forderung haben, sondern diverse Forderungen , die z. B. auch getrennt verjähren. Daher ist m. E. für jedes O-Geld gesondert Ratenzahlung zu gewähren. Wenn hier z. B. 105 O-Gelder zu je 100,00 € zu vollstrecken sind, würde ich z. B. pro O-Geld 3,00€ mtl., also 315,00 €-Raten bewilligen mit dem Hinweis, dass bei neuen O-Geldern mit Ratenbewilligung sich die Gesamtrate entsprechend erhöhen würde.

  • Also ich finde 10.500,- EUR als Strafe schon ganz ausreichend. Aber nur dann, wenn die auch gezahlt oder abgesessen werden...
    Ich glaube auch nicht, dass der Bestrafungscharakter verloren geht, wenn man über 2 Jahre sein Ordnungsgeld bezahlt. Das glaube ich auch, aber nur wenn Raten gezahlt werden die weh tun...

    Zudem muss man ja auch erst einmal versuchen das Ordnungsgeld zu vollstrecken bevor man die Haft vollstreckt. Und ich sehe nicht ein, warum ich jemanden in den Bau stecken soll, der noch zahlen kann (auch wenn es nur geringe Raten sind). Bei den Unkosten die da entstehen, macht das m.E. keinen Sinn... Hier denke muss man die Ordnungshaft von ihren Kosten losgelöst sehen. Es geht hier nicht darum für die Justiz kostengünstig zu arbeiten oder etwas an dem Ordnungsgeld zu verdienen. Hier hat jemand Mist gebaut und wird dafür abgestraft. Die Strafe wird durchgezogen unabhängig ihrer Kosten.



    Natürlich soll man die Ratenzahlung nicht leichtfertig gewähren. Aber ich denke z.B. eine Ratenzahlung von 1000 EURO bei einem Hartz IV Empfänger zu verlangen wäre genauso albern, wie beim Milionär eine Rate von 100 EURO zu gewähren. Es kommt wie so immer auf den Einzelfall an.

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