LG Berlin: Urteil vom 02.09.2010 - 23 O 96/10
Die Klage auf Feststellung eines besonderen Schuldgrundes, hier bzgl. einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung i. S. des § 823 II BGB, aus der ein Zahlungsanspruch erwächst, unterliegt der Verjährung.
..und noch ein Gedicht..., um all die Facetten des IX ZR 247/09 auch hinreichend zu würdigen
Ach je, so unterschiedlich sind halt die Auffassungen... Vielleicht haben die Berliner die BGH-Entscheidung ja staunend zur Kenntnis genommen - so zwei Monate später. Für die unterlegene Partei in Berlin natürlich tragisch....