AG Halle (Glaubhaftigkeit einer anwaltlichen Versicherung)

  • Und an uns ReFas denkt ja jetzt wieder überhaupt keiner... :pff::motz: ;)



    Ihr habt doch den Himmel auf Erden. Wenig Stress und fresst dabei den Anwälten die Haare vom Kopf :teufel:. Nö nö das ist schon richtig so.

    "Für das Universum ist die Menschheit nur ein durchlaufender Posten."

  • Nachdem das jetzt geklärt ist, dass wir alle - egal in welchem Beruf - ein schweres Los haben, können wir ja zum Ausgangsthema zurückkehren.

    li_li (Mod)

    Die Benutzung der Forensuche ist gebührenfrei und verursacht keine körperlichen Schmerzen!

    Zum Zeitpunkt des Postens war ich all meiner 5 Sinne (Stumpfsinn, Schwachsinn, Wahnsinn, Irrsinn und Unsinn) mächtig.

  • Ich würde mir wünschen, dass es überall eingeführt werden würde mit der öffentlichen Rechtsberatung.
    Das würde den RA'en, den Rpfl's und auch den Renos viiiiiel Arbeit, Ärger und Stress (auch im Forum) ersparen. ;)

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • Ach je, bin wohl sehr weit vom Thema BerH wech. Und wie wird das umgesetzt? Rechtsanwälte beraten in öffentlichen Stellen (Rathaus/Behördenzentrum) für umsonst? Oder was muss ich mir vorstellen? Gibt es in M-V ja auch, aber nur in einigen Städten und nicht flächendeckend.

  • Danke. :daumenrau

    Könnte ja Schule machen und in M-V auch bald Einzug halten. Kein Ärger mehr für Anwälte, aber auch deutlich weniger Arbeit.

    So, genug OT. :D



  • So, gerade war der Termin mit dem Antragsteller.
    Und wer hätte das erwartet???? Er kann sich nicht mehr erinnern....:mad:
    Er kann sich zwar nicht vorstellen, dass er am 07.01.2010 mit Datum 28.09.2010 unterschreibt. Aber er denkt, er hat gleich den Antrag unterschrieben. Wenn der RA es schreibt, wird es wohl so gewesen sein. An eides Statt versichern wollte er es aber nicht, weil er es nun beim besten Willen nicht mehr wissen kann. Er hat so viel um die Ohren.

    Tja und nun? :confused::gruebel::eek:
    Mich ärgert, dass der RA mich für dumm verkaufen will. Wenn er mich angerufen hätte und gesagt hätte:" Du, wir haben das verpasst mit dem unterschreiben. Es war aber von Anfang an klar, das über Berh abzurechnen ist". Dann bin ich die Letzte, die kein Auge zudrückt. Mich ärgert aber, aber das man mir ein X für ein U vormachen will.
    Sonst telefonieren wir ja auch wegen allem "Mist".

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

    Einmal editiert, zuletzt von PuCo (25. Januar 2011 um 17:15) aus folgendem Grund: ergänzt

  • Kurze Anfrage beim RA, ob die Akte der StA vorgelegt werden soll oder der Antrag zzgl. Erinnerung zurückgenommen wird. Falls nein, dann Vorlage StA (die hiesige ermittelt dann, vorausgesetzt du erklärst in der Akte sehr genau, warum du eine strafbare Handlung siehst) und nach Rückkehr der Akte Nichtabhilfebeschluss und ab zum Richter mit dem Verweis auf die BVerfG Entscheidung. Ende der Fahnenstange. :teufel:

  • Naja, da kann man echt eine vom Richter gewatscht kriegen.

    Mein Richter sagt immer: Im Zweifel für den Angeklagt... äh Antragsteller.

    Gleichwohl macht er das in seinen Zivilakten genau andersherum. Kann der Kläger nicht beweisen, dass er den Anspruch hat, weist er die Klage zurück.

    Verkehrte Welt...

    PS: Ich weise übrigens darauf hin, dass ich es als Rpfl. wie Bumani machen würde.

  • Darum gebe ich solche Akten auch erst zur StA mit der Bitte um Mitteilung bzgl. des Verfahrensausganges. Der wird mir zwar nie mitgeteilt, aber die StA vermerkt gelegentlich, aus welchem Grund ermittelt wird. Und wenn der Aktenvermerk über das Gespräch mit dem Antragsteller auch noch vorliegt, sollte sich der Richter ernsthafte Gedanken machen, ob er wirklich noch im Zweifelsfall zugunsten des Antragstellers entscheiden möchte.

  • Wenn ich ehrlich bin...Ich scheue mich davor, die Akte der STA zu übersenden.
    Hab mit meiner GL gesprochen. Die meinte, dass ich ihm nicht nachweisen kann, dass er nicht die Wahrheit sagt. Sie würde die Vergütung festsetzen.....
    :gruebel::gruebel::gruebel: Ich grübel mal noch ein wenig.
    Mir schmecken beide Varianten nicht wirklich.

    Esra 7, Vers 25
    Du aber, Esra, setze nach der Weisheit deines Gottes, die in deiner Hand ist, Richter und Rechtspfleger ein, die allem Volk jenseits des Euphrat Recht sprechen, nämlich allen, die das Gesetz deines Gottes kennen; und wer es nicht kennt, den sollt ihr es lehren.

  • In allen Rechtsgebieten außer Strafrecht gilt dann also keine Unschuldsvermutung, sprich: der Staat mißtraut seinem Bürger, der für sein lauteres Rechtsgebahren die Beweislast trägt?

  • Mein Leitsatz:
    "Wer was will, muss es belegen können. Kann er es nicht, kriegt er es nicht."

    Beweis mir das Gegenteil vom allgemeinen Grundsatz.

    Es fängt ja schon damit an, dass wir uns die Kontoauszüge vorlegen lassen. ;)

  • Der o.g. Grundsatz thematisiert Zweifelsfragen in der Beweisführung. Es geht gerade nicht um unzweifelhafte Alltagsfälle wie eindeutige Kontoauszüge.
    Grundsätzlich anzunehmen, im Zweifel trage immer der Bürger die Beweislast, käme nicht nur einer Beweislastumkehr gleich, sondern bedeutete in letzter Konsequenz schlichtweg einen Staat ganz anderer Prägung. Ich vermeide für diese Prägung insoweit den Begriff "Rechtsstaat" ausdrücklich.

  • Wenn ich ehrlich bin...Ich scheue mich davor, die Akte der STA zu übersenden.
    Hab mit meiner GL gesprochen. Die meinte, dass ich ihm nicht nachweisen kann, dass er nicht die Wahrheit sagt. Sie würde die Vergütung festsetzen.....
    :gruebel::gruebel::gruebel: Ich grübel mal noch ein wenig.
    Mir schmecken beide Varianten nicht wirklich.



    Du musst es ihm auch nicht nachweisen. Das wäre ggf. im Strafverfahren zu klären. Du selbst regst ja nur die Prüfung an. Und du selbst musst auch entscheiden, ob dir die Ausführungen glaubhaft sind. In OLG Entscheidungen liest man immer wieder "der Vortrag des Beklagten ist unglaubwürdig weil..". Die Richter können ihre Behauptung auch nicht 100% beweisen, glauben dem Beklagten trotzdem nicht und entscheiden gegen ihn. Wenn du das hier durchgehen läßt, lacht der RA Stammtisch noch die nächsten acht Wochen darüber und du bekommst vermehrt solch dubiose Anträge.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!