Hallo!
Ich bin mit der Suchfunktion nicht fündig geworden, da gabs nur Themen zur Minderjährigenadoption mit dem Hinweis auf das JA als anderweitige Hilfe...
Bei mir beantragt die volljährige Antragstellerin Beratungshilfe wegen einer Erwachsenenadoption. Offenbar will sie adoptiert werden. Nun kann ich ja nicht mit dem Jugendamt kommen. Allerdings ist für allgemeine Fragen (also ohne konkreten Rechtsbezug) ja keine BerH zu bewilligen und wenn es konkreter wäre, hätte der Notar ja bei der Beurkundung des Adoptionsantrags eine Belehrungspflicht. Kann ich die Antragstellerin darauf verweisen und um Rücknahme des Antrags bitten??