Alles anzeigenDas mit dem eigenen Einkommen hat wohl mit der Ehefrau zu tun, soweit ich den Satz richtig verstanden habe. Das Gericht hat aber auch die 6 Jahre Laufzeit der Abtretung angesprochen.
Es ist mir nur unverständlich, dass der Rententräger in dem Fall wohl über die 6 Jahre hinaus gezahlt hat.
Ich überwache in allen Insolvenzfällen diese Laufzeit der Abtretung, prüfe allerdings vorher, ob das Insolvenzverfahren auch schon aufgehoben war. Nach 6 Jahren gibts dann nichts mehr!
Dass viele Arbeitgeber und Versicherungsträger diese Frist nicht überwachen liegt meiner Meinung nach auch an den Treuhändern. So gut wie kein TH teilt mir mit, wenn das Verfahren aufgehoben wird. Schon gar nicht bekomme ich einen Beschluss über die Bestellung des TH nach der Aufhebung und die Abtretungserklärung gibt es auch nur in seltenen Fällen ohne gesonderte Anforderung.
Ich bitte den TH schon in der Bestätigung des Eingangs des Eröffnungsbeschlusses darum, mir alle Beschlüsse des Insolvenzgerichts, besonders den Aufhebungsbeschluss und die Bestellung zum TH sowie die Abtretungserklärung vorzulegen. Trotzdem bekomme ich diese Unterlagen nur, wenn ich diese nochmals anfordere.
Ich habe schon die Zahlungen an den TH eingestellt, weil er mir die Unterlagen nicht vorgelegt hat. Außer frechen Drohbriefen hat das aber nichts wirklich bewirkt.
Das hatte ich vorhin ehrlicherweise auch schon überlegt: was ist wohl mit den Duisburger Treuhändern, die an Dich geraten;)?