[Kaufhaus] GmbH

  • Das sehe ich genauso und daher überzeugen mich die Entscheidungen nicht so sehr. Es sei denn, aus der Urkunde, welche in der Entscheidung des Landgerichtes Köln erwähnt wird, ergeben sich noch weitere Tatsachen.

  • J - ein ;). Die not. Urkunde enthält Erklärungen eines Mitarbeiters eines der mit den Vollstreckungen beauftragten Inkassounternehmen zu Protokoll :oops:. Wobei dann natürlich direkt die Frage auftaucht, werden Aussagen dadurch wahr, im Sinne von bewiesen, dass jemand seine entsprechenden Behauptungen zu notariellem Protokoll erklärt.. :confused:
    Für mich als Vollstreckungsgericht aber die wichtigere Frage: "HAB ICH SO ETWAS ZU PRÜFEN ?? " :teufel: Meine Antwort: :daumenrun

  • Für Pfänder hier die Fax Nr. XXX. Bitte zu Hd. XXX, damit ich das Fax auch gleich auf den Tisch bekomme. Danke

    edit by Kai: Daten entfernt

  • Die Entscheidung des LG Köln dürfte die sein, die mein Kollege sich hier "eingefangen" hat.
    Ob ich die für richtig halten soll, wage ich aber immer noch zu bewzeifeln und würde auch weiterhin hier zurückweisen!
    Es wurden zwar alle Abtretungsurkunden soweit eingereicht, hab sie mir allerdings nicht angeschaut! Gesehen habe ich nur diese "Bestätigungsabtretungsurkunde" (von der wir oben schonmal gesprochen haben!), meiner Meinung nach kann man aber immer noch nicht einwandfrei feststellen ob die vorliegende Forderungen davon betroffen ist oder nicht!!!!

  • ...weil die Bezugsurkunden noch nie vorgelegt wurden! Ich habe noch keine Urkunde gesehen, wo auch nur eine einzige Forderung konkret bezeichnet wurde. Wie schon mal erwähnt: mich wurdert, dass die Abtretungen im Februar 2009 stattgefunden haben, einige Bezugsurkunden aber aus 2010 stammen. Aber auch hierfür wird es sicher irgendwann eine logische Erklärung geben :teufel:

  • ...weil die Bezugsurkunden noch nie vorgelegt wurden! Ich habe noch keine Urkunde gesehen, wo auch nur eine einzige Forderung konkret bezeichnet wurde. Wie schon mal erwähnt: mich wurdert, dass die Abtretungen im Februar 2009 stattgefunden haben, einige Bezugsurkunden aber aus 2010 stammen. Aber auch hierfür wird es sicher irgendwann eine logische Erklärung geben :teufel:



    Natürlich. Sicherlich bloß ein bedauerliches Schreibversehen...:2gruebel:

    §§ 36b II 2, 5 III 1 RPflG: Die vorgelegten Sachen bearbeitet der Rechtspfleger, solange er es für erforderlich hält.

  • Nein, die UR-Nr. nebst Jahreszahl ist richtig. Wie ich oben schon geschrieben habe: " die not. Urkunde enthält Erklärungen eines Mitarbeiters eines der mit den Vollstreckungen beauftragten Inkassounternehmen zu Protokoll ". Die Abtretungen sind ein Jahr zuvor
    formfrei erfolgt, was ja grundsätzlich möglich -- nur eben schwer :teufel: nachweisbar ist.

  • Verstehe ich etwas falsch: Es hat doch dann unstrittig mindestens 2 Rechtsnachfolgen gegeben. Und dann hat diese doch nicht das Vollstreckungsorgan in aller Ausgiebigkeit zu prüfen, sondern ist dies durch entsprechende Rechtsnachfolgeklauseln des erstinstanzlichen oder Mahngerichts, die zudem noch zuzustellen sind, zu belegen. Oder was ist da an meinen Grundsätzen eines Vollstreckungsorganes falsch ?:gruebel:

  • Nein, das siehst Du völlig richtig :daumenrau. Es sei denn, für den Bezirk des AG Berlin-Spandau - da ist so etwas Zitat "lebensferne Förmelei". :mad:

  • Naja, ich will ja nicht ketzern, aber wo findet Ihr den Einstieg in 727?
    Als Vollstreckungsorgan prüfe ich die allgemeinen und besonderen Voraussetzungen der Zwangsvollstreckung. Und nach 750 ist zu vollstrecken, wenn sich die Parteien aus dem Titel oder der Vollstreckungsklausel ergeben.
    Ich denke daher, dass wir als Vollstreckungsorgan kaum auf die Erforderlichkeit einer 727-Klausel pochen können, wenn -wie hier- Titel- und Vollstreckungsgläubiger identisch sind.
    Selbstverständlich haben wir bei begründeten Zweifeln an der Identität des Gläubigers das Recht, diesen Zweifeln nachzugehen -auch wenn die Spandauer Richter das anders bewerten mögen-, aber die rechtliche Klärung auf das Prozessgericht abzuwälzen, kann ich noch immer nicht nachvollziehen...
    Ich bin daher weiter auf die Meinung der Leipziger Richter gespannt, die Meinungen der Richter gehen ja anscheinend wieder weit auseinander...

  • ...soweit ich meine Kollegin verstanden habe bemängelt sie hauptsächlich, dass die Forderungen, um die es hier geht, nicht bezeichnet sind. Weiß also nicht, ob mein LG was zum Thema Rechtsnachfolgeklauseln sagt... ich hoffe ja.

    Wegen der not. Urkunde: in der wird 2010 bescheinigt, dass im Februar 2009 die Abtretungen von der GmbH auf die AG von der AG auf die Ltd. und von dieser wieder auf die GmbH stattgefunden haben. Die Bezugsurkunden, in denen wahrscheinlich die Forderungen aufgelistet sind, sind vom 31.03.09, 01.04.09, 02.04.09 und 23.03.10. Ich finde das nachwievor komisch, dass diese erst nach der eigentlichen Abtretung beurkundet worden...

  • Ich hab mir zwar bisher hier nicht zu Wort gemeldet, hab die Diskussion aber immer verfolgt.

    2 Akten werden bei uns jetzt ebenfalls ans Landgericht gehen. Wir sind gespannt.

  • Hat sich irgendein LG schon die Mühe gemacht auf die Kettenabtretung einzugehen?



    siehe beitrag 271, ansheinend hat sich das LG Köln schon die Mühe gemacht

    Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit,

    aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher -Albert Einstein-

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